AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF DEZEMBER 2024 32 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Aufhebung Bebauungsplan „Westlich der Dachgred“ vom 21.01.1974 und der 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 27.01.1995 im Ortsteil Undorf (§ 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 ff Baugesetzbuch, BauGB) Durchführung der öffentlichen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Der Marktrat hat in seiner Sitzung vom 21.11.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Westlich der Dachgred“ vom 21.01.1974 und die 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 27.01.1995 im Ortsteil Undorf aufzuheben. In der Sitzung vom 19.03.2024 wurden die Einwände der frühzeitigen Beteiligung abgewogen. Zudem wurde der Entwurf des Bebauungsplanes vom 19.03.2024 gebilligt. Die Festsetzungen des damaligen Bebauungsplanes sind nicht mehr zeitgemäß. Zudem sind nahezu alle Parzellen bebaut, weshalb eine städtebauliche Notwendigkeit zur bauleitplanerischen Regelung nicht mehr erforderlich ist. Zukünftige Bauvorhaben sollen nach § 34 BauGB beurteilt werden. Zusätzlich ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes über einen Teilbereich des bisherigen Geltungsbereiches geplant. Der Geltungsbereich ist den beigefügten Lageplänen zu entnehmen: Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes „Westlich der Dachgred“ für das dargestellte Gebiet und die Begründung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 02.12.2024 – 10.01.2025 im Rathaus Nittendorf, Am Marktplatz 3, Zimmer-Nr. 20, zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Mo – Mi und Fr: 07:30 – 12.00 Uhr, Do: 13.00 – 18.00), oder nach telefonischer Vereinbarung öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Auf Wunsch werden die Planungen erläutert. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar: Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit Aussagen Zum Schutzgut Mensch Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima/ Luft Schutzgut Landschafts- und Ortsbild Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus. Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit Die Aufhebungsflächen sind fast vollständig mit Wohnnutzungen bebaut. Städtebaulich integrierte Lage, Erholungsfunktionen nicht erheblich betroffen, keine negativen Auswirkungen auf Lärm, bestehende Immissionen von der Bahnlinie Regensburg- Nürnberg, bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen sind keine negativen Beeinträchtigungen nachbarschaftlicher Belange zu erwarten Schutzgut Tiere/Pflanzen und biologische Vielfalt/Natura-2000-Gebiete Die Aufhebungsfläche ist zum Großteil bebaut, innerhalb der privaten Grundstücke Gehölze, keine Erhebung der vorhandenen Tiere vorgesehen, keine erheblichen Auswirkungen da zukünftige Art der Nutzung durch die Vorschriften der BauNVO geregelt ist, bei einer geplanten Neuaufstellung ist die Untere Naturschutzbehörde zu beteiligen Schutzgut Boden und Fläche Die Aufhebungsfläche ist zum Großteil bebaut, ein naturnaher Bodenaufbau und schützenswerte Bodenarten sind nicht zu erwarten. Eine Baugrunduntersuchung liegt weder vor noch ist eine vorgesehen. Belastungen durch Auffüllungen oder Altlasten sind nicht bekannt. Werden altbergbauliche Relikte angetroffen, sind diese zu berücksichtigen und das Bergamt Nordbayern zu verständigen. Dem Bayerischen Landesamt für Umwelt Augsburg sind im Aufhebungsbereich keine konkreten Geogefahren bekannt. Durch die Aufhebung sind keine erheblichen Nachverdichtungen zu erwarten, da das Gebiet bereits nahezu vollständig bebaut ist und durch das Einfügegebot nach § 34 BauGB das Maß der baulichen Nutzung im Bestand maßgebend ist. Damit sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Schutzgut Wasser Innerhalb der Aufhebungsflächen sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Festgesetzte oder vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete, Hochwassergefahrenflächen oder wassersensible Bereiche sind nicht betroffen. Es sind keine gesonderten Gutachten vorgesehen. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut sind nicht zu erwarten. Schutzgut Klima/Luft Kleinklimatisch liegt keine besonders beachtenswerte Topografie vor Schutzgut Orts- und Landschaftsbild Die Aufhebungsflächen liegen nordwestlich des Ortskerns von Nittendorf hin in Richtung des Ortsteils Pollenried. Aufgrund der Lage und Topografie entsteht eine Fernwirkung in Richtung Südwesten. Das städtebauliche Umfeld ist von Wohn-, gemischten, landwirtschaftlichen Nutzungen sowie Grünflächen geprägt. Da die städtebaulichen Ziele des bisherigen Bebauungsplanes bereits erreicht sind, sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut durch das zukünftig anzuwendende Einfügegebot nach § 34 BauGB nicht zu erwarten. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Innerhalb der Änderungsflächen sowie im nahen und weiteren Umfeld sind keine Boden- oder Baudenkmäler vorhanden. Landschaftsprägende Denkmäler
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