DEZEMBER 2024 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 31 Der Marktrat hat in seiner Sitzung vom 16.07.2024 beschlossen, eine Einbeziehungssatzung für die Fl.Nr. 550 und 550/1 (Teilfläche) der Gemarkung Schönhofen aufzustellen. Von einer Umweltprüfung kann abgesehen werden. Der Marktrat Nittendorf hat in der Sitzung vom 15.10.2024 den Entwurf der Einbeziehungssatzung gebilligt. Geltungsbereich (Lageplan) Der Lageplan des Marktes Nittendorf vom 15.10.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Einbeziehungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan). Verfahrensart Die Einbeziehungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Auf eine Umweltprüfung kann verzichtet werden. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Ziel der Satzung ist die Einbeziehung von einer Außenbereichsfläche in den Innenbereich. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung ist im Internet unter www.nittendorf.de vom 02.12.2024 bis 10.01.2025 veröffentlicht. Andere, leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit: Zusätzlich werden der Entwurf der Einbeziehungssatzung und die Begründung im Rathaus, Zimmer 20., Anschrift: Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf während der Veröffentlichungsfrist (02.12.2024 – 10.01.2025) während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderemWeg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist. Auf Wunsch finden Erläuterungen statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt Nittendorf, 07.11.2024 Sammüller 1. Bürgermeister BEKANNTMACHUNG DES AUFSTELLUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSSES Markt Nittendorf für die Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB: Schönhofen Fl.Nr. 550 und 550/1 (Teilfläche) Abb.: Der zur Einbeziehung vorgesehene Bereich grenzt an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil an (Ausschnitt Luftbild mit Flurkarte, aus BayernAtlasPlus)
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