Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

AUGUST 2026 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 27 Aufhebung des Bebauungsplanes „Westlich der Dachgred’ mit 1. Änderung, Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss Zusammenfassung des Entwurfs zum Satzungsbeschluss (Stand 19.03.2024 / Stellungnahmen bis Januar 2025) Ursprüngliche Planung (2023/2024) Aufhebung des alten Bebauungsplans.  Parallel dazu Aufstellung eines neuen Bebau-  ungsplans für einen Teilbereich („Pollenried / Dachgred West“). Neue Planung (2025) Der neue Bebauungsplan soll im Bestandsbereich  Dachgred nicht weiterverfolgt werden. Der Markt Nittendorf erklärt ausdrücklich:  „Von einer Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für den bisherigen Geltungsbereich, der Neuaufstellung für einen Teilbereich des bisherigen Geltungsbereiches oder einer Änderung des bisherigen Bebauungsplanes wird abgesehen.“ Damit soll künftig das gesamte Gebiet ausschließlich nach § 34 BauGB beurteilt werden. Begründung der Gemeinde für die Aufhebung Die Gemeinde führt mehrere Gründe an: 1. Alter Bebauungsplan sei mangelhaft Der Bebauungsplan von 1974 und die Änderung von 1995 seien: nicht mehr zeitgemäß,  inhaltlich fehlerhaft,  verfahrenstechnisch mangelhaft.  Durch die Aufhebung sollen diese Fehler „geheilt“ werden. 2. Neuer Bebauungsplan sei zu aufwendig Die Gemeinde argumentiert, dass eine Neuplanung heute zahlreiche Gutachten erforderlich machen würde: Artenschutz  Baugrund  Verkehrslärm  Gewerbelärm  Entwässerung  Ausgleichsflächen  Dies würde hohe Kosten verursachen. 3. Schutz der Grundstückseigentümer Die Gemeinde führt ausdrücklich aus, dass sie Eigentümer vor zusätzlichen Kosten schützen wolle: Erschließungskosten  Planungskosten  Kosten für Ausgleichsflächen  mögliche Grundstücksverluste für Infrastruktur-  maßnahmen 4. Nachverdichtung weiterhin gewünscht Der Markt betont mehrfach: Innenentwicklung sei politisch gewollt.  Es bestehe Nachfrage nach kleineren Wohnungen.  Nachverdichtung sei grundsätzlich sinnvoll.  Gleichzeitig wird erklärt, dass man wegen des Widerstands aus der Bevölkerung auf den neuen Bebauungsplan verzichte. Vom Landratsamt erhielten wir die Aussage, dass die Baulücken nach § 34 BauGB zu beurteilen sind. Was bedeutet das praktisch? Wenn die Aufhebung beschlossen wird: Der alte Bebauungsplan entfällt vollständig. Dann gelten für Neubauten grundsätzlich die Regeln des § 34 BauGB: Ein Vorhaben muss sich hinsichtlich Art der Nutzung,  Maß der Nutzung,  Bauweise,  Grundstücksausnutzung  in die nähere Umgebung einfügen.  Folgen Die bisherigen Festsetzungen des Bebauungs-  plans (Baufenster, genaue Baugrenzen, Festsetzungen zur Bebauung usw.) verlieren ihre Wirkung. Entscheidungen werden stärker anhand der vor-  handenen Nachbarbebauung getroffen. Die Gemeinde erhält mehr Ermessensspielraum  bei der Beurteilung neuer Bauanträge. Eigentümer verlieren die bisherige Planungssi-  cherheit eines qualifizierten Bebauungsplans. Frau Spieß vom Ingenieurbüro Altmann stellt die einzelnen Stellungnahmen der beteiligten Behörden sowie der Bürger vor. BESCHLUSS: Den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden und Hinweisen der Fachstellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird beigetreten. Die Aufhebung des Bebauungsplans „Westlich der Dachgred“ vom 21.01.1974 und der 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 27.01.1995 im Ortsteil Undorf, einschließlich der zuvor beschlossenen redaktionellen Ergänzungen, wird in der Fassung vom 23.06.2026 als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung von Wohnbebauung in Form eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten sowie alternativ zweier Einzelgebäude oder ein Doppelhaus auf dem Grundstück Nähe Amselstraße mit der Fl.Nr. 194/38 in der Gemarkung Etterzhausen Der Antragsteller sieht von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsanträgen ab. Erster Bürgermeister Bawidamann stellt klar, dass heute über ein mögliches Baurecht diskutiert werden müsse – die Situation „Jägersteig“ mit Widmung oder Verlegung ist davon getrennt zu betrachten. Für das Grundstück sind Erschließungskosten für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Straße bezahlt worden. Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplans „Domspatzenstraße II“ und verfügt über kein eingezeichnetes Baufenster, da es ursprünglich zur Grundstücksfläche der Parzelle 23 gehört hat. Im weiteren Verlauf an der nördlichen Seite der Amselstraße wurde ebenfalls eine zusätzliche Bebauung außerhalb der Baufenster genehmigt. Die Zufahrt zum Vorhaben ist in einer ausreichenden Breite von 3,50m (Mindestbreite: 3,00m) vorhanden und ist im Besitz des Antragsstellers. Erster Bürgermeister Bawidamann gibt zudem bekannt, dass für das genannte Grundstück bereits 2010 eine Bauvoranfrage über ein 3-Familienhaus sowohl vom Markt als auch vom Landratsamt Regensburg abgelehnt wurde. Grund hierfür war das fehlende Baufenster sowie die eingezeichnete Grünfläche. » Auszug aus der Marktratssitzung am 23.06.2026 Das vollständige Protokoll können Sie einsehen: AUF DER HOMEPAGE DES MARKTES NITTENDORF unter Aktuelles > Bürgerinfoportal oder DIREKT IM BÜRGERINFOPORTAL unter https://buergerinfo.nittendorf.de/info.asp Das Bürgerinfoportal ist ein digitales Informationssystem des Marktes Nittendorf. Es ermöglicht Ihnen einen direkten Online-Zugriff auf die Arbeit des Marktrates. 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