AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN 26 Regensburg (RL). „Reparieren statt Wegwerfen“ – unter diesem Motto ist das Netzwerk der Reparaturcafés im Landkreis Regensburg weitergewachsen. Im Beisein von Landrätin Tanja Schweiger, Bürgermeister Hans Tischhöfer, Stadträtin und stellvertretender Landrätin Petra Lutz sowie den Vorständen des Tangrintel Repair Cafés e.V., Lisa Portner, Christian Erhardt und Benjamin Eckl, wurde am Sonntag, den 12. Oktober 2025, das neue Repair-Café in Hemau feierlich eröffnet. Damit zählt der Landkreis nun 14 ehrenamtlich betriebene Reparaturtreffpunkte, an denen defekte Alltagsgegenstände instandgesetzt werden, statt im Müll zu landen. Im Rahmen der feierlichen Eröffnung überreichte Landrätin Schweiger den Initiatoren des neu gegründeten „Tangrintel Repair Café e.V.“ ein VDE-Prüfgerät, das zur Sicherheitsprüfung von Elektrogeräten benötigt wird. „Ich freue mich sehr über das Engagement der vielen Ehrenamtlichen, die hier mit Herzblut dabei sind“, betonte die Landrätin. „Bevor etwas in der Mülltonne landet, sollte man überlegen, ob eine Reparatur möglich ist. Damit schonen wir Ressourcen, schützen das Klima und fördern zugleich den Zusammenhalt in unseren Gemeinden.“ Hemau als Vorbild für gelebte Kooperation Das neue Repair-Café in Hemau ist ein Beispiel für vorbildliche Zusammenarbeit zwischen Ehrenamt, Kommune und Landkreis. Die Stadt Hemau stellt dem Verein eigene Räume in der Riedenburger Straße 34 zur Verfügung, die künftig auch als offene Werkstatt für andere Vereine genutzt werden können. So wird etwa der OGV Hemau dort im November Adventskränze binden. Der Gründungsprozess des „Tangrintel Repair Café e.V.“ wurde durch die Freiwilligenagentur des Landkreises (FWA) rechtlich begleitet. Nach einer intensiven Planungs- und Vorbereitungsphase haben die Vorstände Christian Erhardt, Benjamin Eckl und Lisa Portner gemeinsam mit vielen engagierten Helferinnen und Helfern das Projekt erfolgreich umgesetzt. Auch Petra Lutz unterstützte die Initiative von Anfang an. Eröffnung mit großem Interesse und Mitmach-Angeboten Zur Eröffnung kamen zahlreiche Besucherinnen und Besucher. Für das leiblicheWohl war bestens gesorgt, und ein besonderes Highlight war der kostenlose Lötkurs der MINT Labs Regensburg für Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren. Dabei konnten die jungen Gäste unter fachkundiger Anleitung erste Erfahrungen im Umgang mit Technik sammeln. Ein wachsendes Netzwerk für Nachhaltigkeit Mit Hemau zählt der Landkreis nun 14 Repair-Cafés – Orte, an denen Menschen nicht nur reparieren, sondern auch Gemeinschaft erleben. Unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ können Besucherinnen und Besucher den Reparateuren über die Schulter schauen, selbst Hand anlegen und dabei lernen, wie kleine Schäden eigenständig behoben werden können. Die Repair-Cafés leisten so einen wertvollen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz und zeigen, dass Nachhaltigkeit und Zusammenhalt im Landkreis Regensburg aktiv gelebt werden. Weitere Informationen Alle wichtigen Informationen zum neuen HemauerRepaircafe gibt es unter: https://tangrintel-repaircafe.de. Alle Standorte, Termine und Ansprechpartner der Reparaturcafés im Landkreis finden sich in der AbfallApp oder online unter www.landkreis-regensburg.de/ abfallratgeber Informationen zu den im Netzwerk „Reparatur-Cafes in Stadt und Landkreis Regensburg“ zusammengeschlossenen Gruppierungen (Termine, Kontakte,…) unter www.reparaturcafes-regensburg.de. 14. REPAIR-CAFÉ IM LANDKREIS ERÖFFNET Neues Repair-Café in Hemau bereichert Netzwerk der Nachhaltigkeit 1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs.1 Bundesmeldegesetz Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift erteilen. Die Übermittlung der Daten erfolgt nur im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene und nur in den sechs Monaten der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigen dürfen nicht mitgeteilt werden. Der Empfänger der Daten darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung der Daten zu widersprechen. In diesem Fall werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigenWohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinemWiderruf. 2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläum an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz bei Verlangen von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk, Auskunft aus dem Melderegister über Alter- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Dabei werden der Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift und das Datum und Art des Jubiläums übermittelt. Altersjubiläum sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung der Daten zu widersprechen. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinemWiderruf. 3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft über Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften erteilen. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung der Daten zu widersprechen. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinemWiderruf. 4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligenWehrdienst zu leisten, sofern Sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zu 31. März den Familiennamen, Vorname und gegenwärtige Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 58c Abs. 1 Soldatengesetz). Bei einemWiderspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinemWiderruf. 5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft Haben Mitglieder einer öffentlich–rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde von diesen Familienangehörigen Daten zum Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft und derzeitige Anschriften übermitteln, außerdem Auskunftssperren gemäß § 51 Bundesmeldegesetz und das Sterbedatum. Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschafft. Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigenWohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis auf Widerruf. -Siegel- BEKANNTMACHUNG Hinweise zumWiderspruch gegen die Übermittlung von Daten
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