Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

Bekanntmachungsorgan der Marktgemeinde Mitteilungsblatt des Marktes September 2025 ▼ aNzeige Kapelle im Birket Foto: Markt NitteNdorF

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3 mitteilungsblatt Markt nittendorf September 2025 Aus der mArktgemeinde Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen des Marktes Nittendorf finden Sie im Sonderteil in der Heftmitte Ab sofort besteht für die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Nittendorf die Möglichkeit, im Foyer des Rathauses guterhaltene Bücher kostenlos zu tauschen oder einfach nur eines mitzunehmen. Damit alle Freude an der Tauschbörse haben, beachten Sie bitte ein paar Spielregeln: Maximal 3 Bücher können an der Informa-  tion abgegeben werden. Wenn Bücher stark beschädigt sind oder  völlig überholt, gehören sie nicht in das Bücherregal. Schund- und Hetzliteratur hat bei einer  Büchertauschbörse nichts zu suchen. Jeder darf sich bedienen und muss die ent-  nommenen Bücher auch nicht mehr zurückbringen. Die Büchertauschbörse kann zu den regulären Öffnungszeiten genutzt werden: Mo., Di., Mi., Fr. von 07.30 bis 12.00 Uhr Do. von 13.00 bis 18.00 Uhr. Ihre Marktverwaltung Büchertauschbörse im Rathaus Die Kapelle im Birket wird bereits 1835 als neu erbaut genannt. Über den Anlass der Errichtung ist nichts mehr bekannt. Mit einer Maiandacht wird die Renovierung im Jahre 1982 durch Pfarrer Hans-Peter Heindl feierlich abgeschlossen. 1997 renovierte Erwin Freisleben auf seine Kosten das Kleinod erneut. (komplett fertiggestellt wurde sie im Frühjahr 1998). Freisleben strich den Bildstock in einem hellen Grün und versah Sie mit der Aufschrift: „AveMaria“. Er fasste die Kapelle mit einem dunkleren Grün ein, wobei er auch das Kreuz oben in der Mitte so fertigte. Vor dem Bildstock legte er Pflastersteine, sodass sie ein Kreuz ergeben. Zwischenzeitlich, 2004 wurde der Bildstock erneut saniert und in heller Farbe gestrichen. Im inneren des Bildstockes, geschützt von einem Eisengitter, befindet sich eine Marienfigur. Viele Jahre wurde die Kapelle von Luitpold Hochleitner gepflegt. Jetzt hat der Bauhof unter Vorarbeiter Andreas Bleicher die Kapelle erneut renoviert. Max Knott Altbürgermeister nittendorf: Die Kapelle im Birket anzeige

Aus der mArktgemeinde 4 mitteilungsblatt Markt nittendorf September 2025 Wie wird das Mitteilungsblatt eigentlich verteilt? Das Magazin wird von der Deutschen Post „An alle Haushalte“ verteilt und zusätzlich an derzeit 13 Auslagestellen im Gemeindegebiet zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Ich habe einen „Bitte keine Werbung“- Aufkleber an meinem Briefkasten. Bekomme ich das Heft trotzdem? Leider nein. Der Gesetzgeber stuft auch Gemeindemagazine als Werbung ein. Der Post ist es deshalb untersagt, es in Briefkästen einzuwerfen, an denen ein solcher Vermerk angebracht ist. Das Werbeverbot gilt übrigens immer für alle Publikationen, ein Hinweis wie zum Beispiel „Bitte nur Mitteilungsblatt, keine sonstige Werbung!“ funktioniert deshalb nicht. Wie erhalte ich dann das Gemeindeblatt? Sie können sich ein Exemplar an den unten genannten Auslagestellen abholen. Spätestens am Erscheinungstag sind alle Stationen mit der neuen Ausgabe bestückt. Wäre die Gemeinde nicht eigentlich verpflichtet, mir das Heft frei Haus zu liefern? Nein. Das Magazin dient dazu, die Bürgerinnen und Bürger komfortabel und umfassend über das Geschehen in der Gemeinde zu informieren. Deshalb werden die Amtlichen Bekanntmachungen zur Information abgedruckt, ohne dass dadurch eine rechtliche Verpflichtung entstünde. Ich erhalte das Mitteilungsblatt nicht, obwohl ich kein Werbeverbot am Briefkasten habe. Was kann ich tun? Sprechen Sie am besten Ihren Briefträger direkt darauf an. Nur er weiß, warum Sie das Magazin nicht erhalten haben und kann gegebenenfalls notwendige Schritte einleiten. Manchmal erhalte ich das Magazin zu spät – einige Termine sind dann bereits vorbei! Die Deutsche Post garantiert leider keinen exakten Termin für die Zustellung – lediglich eine „übliche“ Zeitdauer, an der wir uns orientieren. Prinzipiell wäre es zwar möglich, früher in Druck zu gehen, dann jedoch wäre das Magazin nicht mehr so aktuell. Könnte man das Heft nicht einfach allen Leuten als Brief zuschicken? Theoretisch ja. Allerdings wären die Kosten dafür um ein Vielfaches höher, für uns und für die Gemeinde. Die derzeitige Form der Zustellung bietet deshalb einen guten Kompromiss zwischen Zuverlässigkeit und Kosten. Achim Denzl DTP-Studio DENZL Herausgeber Die häufigsten Fragen zur Verteilung des Mitteilungsblattes Die aktuelle Ausgabe des Mitteilungsblatts erhalten Sie auch kostenlos zum Mitnehmen an zahlreichen Auslagestellen im gesamten Gemeindegebiet. Nähere Informationen sowie eine Standortkarte finden Sie unter www.das-amtliche.info/nittendorf/nittendorf-verteilung.php i

5 mitteilungsblatt Markt nittendorf September 2025 Aus der mArktgemeinde Kontakt Bei Fragen, Problemen und Anliegen bin ich zu meinen gewohnten Öffnungszeiten erreichbar: Montag 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr Ob „klassische Patchwork-, Regenbogenoder Ein-Eltern-Familien, alle sind im Familienstützpunkt herzlich willkommen, natürlich auch Familien mit Behinderungen. Gerne können wir auch außerhalb meiner Bürozeiten einen passenden Termin vereinbaren! Rosi Murauer, Dipl. Soz. Päd. (FH) Kontakt: familienstuetzpunkt@ nittendorf.de oder 0171 178 65 86 Familienstützpunkt anzeige anzeige anzeige „Entdeckungsreise in die Natur” Samstag, 6. September 2025 von 13.30 – 15.30 Uhr Ein Angebot für Kinder im Alter von 5 – 8 Jahren Es sind noch Plätze frei!

Aus der mArktgemeinde 6 mitteilungsblatt Markt nittendorf September 2025

7 mitteilungsblatt Markt nittendorf September 2025 Aus der mArktgemeinde Kindergarten Was für ein fröhlicher Tag! Bei strahlendem Sonnenschein feierten Ein berührender Moment war das Abschiedsgeschenk der zukünftigen Kindergartenkinder: Ein selbstgebautes Hochbeet, das nun dauerhaft an ihre Zeit bei den Birkenstrolchen erinnert. Zum Abschluss sangen alle gemeinsam ein Bewegungslied– und als Überraschung gab es von den Mitarbeitenden etwas, was im Sommer einfach dazugehört: ein erfrischendes Eis! Ein rundum gelungenes Fest voller Lachen, Staunen und Gemeinschaft. Wir freuen uns schon auf nächstes Jahr! Übrigens: In der Kinderkrippe sind im neuen Bildungsjahr noch Plätze frei! Bei Interesse freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Baumpflanzchallenge Im Rahmen der diesjährigen Baumpflanzchallenge setzte die Freiwillige Feuerwehr Nittendorf ein liebevolles Zeichen für Nachhaltigkeit und Zusammenhalt: Mit großem Engagement pflanzten die Kameradinnen und Kameraden einen Apfelbaum im Garten der BRK Kinderkrippe Birkenstrolche. Der Einsatz war nicht nur ein praktischer Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch ein wunderschönes Geschenk an die Kinder, die sich nun auf blühende Frühlinge und knackige Äpfel freuen dürfen. Die Aktion zeigt eindrucksvoll, wie ehrenamtliches Engagement über den klassischen Feuerwehrdienst hinausgeht und wie stark unsere Gemeinde zusammenhält. Ein großes Dankeschön an alle Beteiligten! Möge der Apfelbaum nicht nur Früchte tragen, sondern auch ein Symbol für gemeinsames Wachsen und Verbinden sein. die Birkenstrolche ihr erstes großes Sommerfest unter dem Motto „Bienchen und Marienkäfer feiern ein Fest“. Die Kinder waren mit Herz und Fantasie dabei – spielten, bastelten und entdeckten die Welt der kleinen Krabbler mit neugierigen Augen und bunten Spiel und - Bastelideen. Ein herzliches Dankeschön geht an unseren engagierten Elternbeirat, der das Fest tatkräftig unterstützte. Von der liebevoll vorbereiteten Tombola bis hin zum Bratwürstl-Grill und Getränkeverkauf – überall war der helfende Elterneinsatz spürbar. Besonders bedanken möchten wir uns bei Herrn Mehringer vom Edeka-Markt für Bratwürstl und Semmeln sowie bei der Brauerei Eichhofener für die Sonnenschirme. BRK Kinderkrippe Birkenstrolche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anzeige anzeige

Aus der mArktgemeinde 8 mitteilungsblatt Markt nittendorf September 2025 Kindergarten zu Besuch in der Bäckerei Altmann Mitte Juli durfte unser BRK Kindergarten „Irgendwie Anders“ die Bäckerei Altmann besuchen. Schon beim Ankommen wurden wir herzlich empfangen und durften gleich einen spannenden Blick in die Backstube werfen. Der Bäcker zeigte uns einen riesigen Backofen und zwei große Knetmaschinen, mit denen der Teig zubereitet wird. Außerdem erklärte er uns die verschiedenen Mehlsorten, die in der Bäckerei verwendet werden. Besonders aufregend war es, als wir gemeinsam den Brezelteig zubereiten durften. Der fertige Teig wurde zunächst in drei große Kugeln geformt. Diese wurden durch eine spezielle Maschine ausgerollt und anschließend in 30 gleich große Stücke geteilt. Diese Stücke kamen dann in eine Rollmaschine. Dort entstehen zunächst Brezelstangen – und wenn man sie noch einmal weiterrollt, werden die Teigrollen länger und eignen sich perfekt zum Brezelformen. Der Bäcker zeigte uns genau, wie man eine Brezel richtig formt. Danach durften die Kinder selbst aktiv werden: Mit viel Freude und Kreativität entstanden neben klassischen Brezeln auch kunstvolle Zöpfe und Knoten. Die geformten Teigstücke wurden in Lauge getaucht und dann im Ofen gebacken. Während die Brezeln im Ofen waren, zeigte uns der Bäcker noch die „Semmelmaschine“. Hier erfuhren wir, wie aus Semmelteig kleine Kugeln geformt werden und wie dann das typische Muster – zum Beispiel bei Kaisersemmeln – eingestempelt wird. Zum Abschluss durften wir unsere frisch gebackenen Brezeln mit in den Kindergarten nehmen – und natürlich gleich probieren. Sie waren köstlich! Wir bedanken uns ganz herzlich bei der Bäckerei Altmann für den spannenden Einblick in die Backkunst und die herzliche Gastfreundschaft! Es war ein unvergesslicher Vormittag. Abschied unserer langjährigen Kollegin Christine Maihöfner Nach 20 Jahren verlässt uns, mit dem endenden Bildungsjahr, unser langjährige Kollegin Christine Maihöfner. Es war uns ein großes Bedürfnis sie gebührend zu verabschieden. In einem feierlichen Rahmen würdigte Daniela Moser, stellvertretend für den Kindergarten und die Kolleginnen das große Engagement von Christine und dankte für ihren Einsatz zum Wohle der Kinder und der gesamten Einrichtung und überreichte, auch im Namen des Elternbeirates ein Geschenk. Kerstin Müller vom Elternbeirat und Pamela Kahlert vom BRKKreisverband Regensburg sprachen sehr wertschätzende Dankesworte. und verabschiedeten sich mit einem Geschenk. Doch auch alle Kinder der Einrichtung hatten in den letzten Wochen fleißig geübt, um Christine“ Auf Wiedersehen“ zu sagen. Die Turnhalle wurde in einen Dschungel verwandelt und nach dem alten Schlager „Afrika“ bebte unser Turnraum mit all den Tieren des Urwaldes, den tanzenden Einwohne*rinnen und dem passenden Orchester, um Christine eine Freude zu bereiten. Christine überreichte jedem Kind ein kleines Geschenk und spendierte Eis. Wir alle wünschen ihr alles Liebe und Gute für die Zukunft, Gesundheit und Freude bei allem, was sie tut und freuen uns, wenn sie uns ab und zu besucht. Wir sagen Tschüss! Ende Juli war es wieder so weit, 18 Vorschulkinder aus unserer Einrichtung feierten ihren Abschluss. Am Vormittag ging es schon los. Mit der Gesamtgruppe wurde der Tag besonders gemacht. In einer kleinen Prüfung mit lösen von Rätsel, Rechenaufgaben und Silbenklatschen wurde jedes Vorschulkind nochmal in den Mittelpunkt gestellt. Es durfte erzählen, wo es am liebsten spielte, wer seine besten Freunde waren und welches Spiel ihr Lieblingsspiel war. Mit einer kleinen Urkunde: „Du bist ein Schulkind“ ehrten wir unsere Großen. Gemeinsam wurde Brotzeit gemacht, hier spendete unsere Elternbeiratsvorsitzende Kerstin Müller für alle Kinder unserer Einrichtung eine leckere Nachspeise mit Muffins, Donuts und Waffeln. Vielen Herzlichen Dank! BRK Kindergarten irgendwie anders anzeige anzeige im turnhallen-dschungel: Abschied von Christine maihöfner

9 mitteilungsblatt Markt nittendorf September 2025 Aus der mArktgemeinde Die Feuerwehr zu Besuch bei den „Bunten Bernsteinchen“ des BRK In den Wochen nach Pfingsten startete in unserer Kita das Projekt „Feuerwehr“. Wir lernten alles rund um die Aufgaben der Feuerwehr und die Rufnummer kennen, wir sangen Lieder, bastelten und durften uns eine echte Feuerwehrausrüstung ansehen. Als Höhepunkt und zugleich Abschluss unseres Projektes besuchte uns Mitte Juli eine Gruppe der Undorfer Feuerwehr mit einem echten Feuerwehrauto. Nacheinander durften alle drei Gruppen in das Auto einsteigen, mit einem kleinen Löschschlauch spritzen, Absperrungen aufbauen, Durchsagen machen und das Martinshorn ertönen lassen. Dieser Besuch hat bei den Kindern, aber auch beim Personal, nachhaltig Eindruck hinterlassen und wird uns noch lange in Erinnerung bleiben. Wir danken der Freiwilligen Feuerwehr Undorf für den Besuch und die reibungslose Kooperation. Ein vollkommen gelungener Jahresabschluss. text: Sophia pickl BRK-Kinderkrippe „Bunte Bernsteinchen“ Aber es waren nicht nur die Kinder, sondern auch unsere Berufspraktikantin Xenia Freudenberg wurde verabschiedet. Zum Ende des Bildungsjahres verlässt auch sie uns. Mit einem Dankesspruch kombiniert mit Bewegung sagten die Kinder „Pfiad Di“ und überreichten ihr ein Freunde- Buch, in dem sich jedes Kind in seiner Form verabschiedete. Wir wünschen ihr alles erdenklich Gute auf ihrem weiteren beruflichen und privaten Lebensweg. Doch sollte dies nicht alles sein. Am späten Nachmittag waren unsere Vorschulkinder nochmals in den Kindergarten eingeladen. Mit einer Schnitzeljagd über den Katzenpfotenweg in Schönhofen machten wir uns auf die Suche nach dem Schatz, den der Räuber Hotzenplotz versteckte. Einige Aufgaben gab es zu bewältigen und nach eineinhalb Stunden fanden wir den Schatz im Schuppen unseres Kindergartens. Für jedes Kind war eine kleine Schatztruhe hinterlegt. Bevor wir erfuhren, wofür wir diese nutzen konnten, musste erstmal der Hunger gestillt werden. Während wir auf Schatzsuche waren, bereiteten einige Eltern unserer Großen ein Buffet vor. Wie wurden wir überrascht, als wir zurückkamen. Der ganze Kindergarten war geschmückt mit Luftballons und Girlanden und es gab so viel Leckeres zu essen. Danke an die fleißigen Eltern für das Organisieren und Schmücken. Nach der Brotzeit verzierten wir unsere Schatztruhen und füllten sie mit den gefundenen Edelsteinen und Goldtalern. In einer Geschichte wurde den Kindern mitgegeben, wie wertvoll sie sind. Wenn einmal etwas schwierig wird, sollen sie diese kleine Schatzkiste öffnen und sich daran erinnern, wie wertvoll sie sind und was sie Alles können. Im Garten erwarteten uns gegen 19:45 Uhr alle Eltern und wir wurden mit viel Applaus begrüßt. In einem kleinen Abschluss erzählten die Kinder von ihren Erlebnissen und das gesamte Kindergartenteam verabschiedete sich mit einem Lied von unseren Großen. Stellvertretend für die Eltern überreichte die Elternbeiratsvorsitzende Kerstin Müller ein Geschenk an das Personal und dankte für deren Einsatz zum Wohle der Kinder. Der Höhepunkt und Abschluss des Abends waren natürlich das Hinauswerfen der einzelnen Kinder, die von ihren Eltern aufgefangen wurden und nun ihren nächsten Lebensabschnitt beginnen. Wir wünschen unseren Großen eine wunderschöne Schulzeit und hoffentlich denkt ihr gerne an euere Kindergartenzeit zurück. anzeige anzeige

Aus der mArktgemeinde 10 mitteilungsblatt Markt nittendorf September 2025 Kinderhort Nun hat auch den Kinderhort ein wenig „Schweden-Romantik“ eingeholt. Inspiriert von den alten Verpackungskartons des Nittendorfer Senioren-Wohnheims und den Geschichten von Astrid Lindgren haben die Kinder ihre eigene Villa Kunterbunt kreiert. Mit Pinsel, Malerrolle und jede Menge Farbe gestalteten sie ihr kleines, eigenes Stück Schweden. Dank der guten Zusammenarbeit mit dem Argulla von Grumbach-Haus“ entstand dieses spontane und dankbar angenommene Projekt. Die Zusammenarbeit mit dem Seniorenwohnheim zeigt sich auch in den regelmäßig stattfindenden Treffen des Projektes „Alt & Jung“. Dabei besuchen Kinder des Hortes die Bewohner des Heimes und gestalten gemeinsam mit ihnen Spiel- und Bastelnachmittage. Für die Bewohner ist das eine gute Gelegenheit sich an seine eigene Kindheit zu erinnern und die Kinder üben sich im sozialen Verantwortungsbewusstsein. Die Kinder hatten viel Spaß und konnten ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Mal sehen, wer neben dem Kleinen Onkel und Herrn Nielson noch in ihre Villa einzieht. „alt & Jung“ Projekt – Vimmerby im Kinderhort anzeige

11 mitteilungsblatt Markt nittendorf September 2025 Aus der mArktgemeinde Marktbücherei Der diesjährige Sommerferien-Leseclub läuft bereits auf Hochtouren. Die vielen Kinder, die sich dafür angemeldet haben, lesen „was geht“ fleißig in den neu angeschafften Büchern der Marktbibliothek. Der Höhepunkt des Sommerferien-Leseclubs ist die Abschlussveranstaltung am Freitag, den 19. September um 15.00 Uhr in der Aula der Grundschule Nittendorf. Verlosungen und Preise! Da werden die Urkunden ausgehändigt und unter allen anwesenden Teilnehmern die tollen Preise verlost (Tages-Busfahrt in den Tierpark Augsburg, Büchergutscheine, Keldorado-Eintritte, Kanutour, Kletterabenteuer im Kletterwald). Als Rahmenprogramm kommt zur Abschlussveranstaltung das Clowntheater Spectaculum. Es gibt einen Mitmachzirkus im Pausenhof und lustige Einlagen! Selbstverständlich darf jedes SommerferienLeseclub-Mitglied Begleitpersonen und Geschwister mitbringen. Wichtig: Bitte gebt rechtzeitig vor der Abschlussveranstaltung am 19. September euer Sommerjournal in der Marktbibliothek ab. Das Sommerjournal ist nämlich das Los für die Ziehung der tollen Preise! endspurt und abschlussveranstaltung des Sommerferien-Leseclubs am 19. September Vorlesestunden in der Markt bibliothek Die Vorlesestunde findet zu folgenden Terminen statt: Donnerstag, den 11. September und  Donnerstag, den 25. September  Beginn ist um 15.30 Uhr. Alle Kinder rund um das Kindergartenalter/1./2. Klasse Grundschule sind herzlich eingeladen. Mamas, Papas und Omas und Opas dürfen natürlich auch zuhören. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Einfach vorbeikommen! Schließzeit der Marktbibliothek Die Marktbibliothek ist bis einschließlich Freitag, den 05. September geschlossen! Sollte Ihnen der Lesestoff ausgehen, nutzen Sie unsere digitalen Angebote: Onleihe24 Ostbayern und BaDiCo (über die Libby-App) für E-Books, Zeitschriften und Hörbücher, freegalMusic und filmfriend für ausgezeichnete Filme! Die Links dazu finden Sie auf der Startseite unseres Web-Opacs unter www.webopac.winbiap.de/nittendorf/ anzeige

Aus der mArktgemeinde 12 mitteilungsblatt Markt nittendorf September 2025 Mittelschule Am Freitag, den 25.07.2025, verabschiedete die Mittelschule feierlich die Schülerinnen und Schüler der Klasse 9a. Insgesamt 21 Jugendliche wurden im Rahmen einer Entlassfeier in der Aula der Schule offiziell aus der Mittelstufe entlassen. Die Feier begann mit einer herzlichen Rede von Herrn Schröder, dem Schulleiter, rund um ein scheinbar einfaches, aber vielschichtiges kleines Wort: dem Verb „machen“. Im Anschluss sprach die Klassensprecherin Katarina Schkalei im Wechsel mit Ilias Huber bewegende Worte im Namen ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler. In ihrer Rede blickte sie auf die vergangenen Schuljahre zurück, erinnerte an gemeinsame Erlebnisse, Herausforderungen und Erfolge und bedankte sich bei den Lehrkräften sowie den Eltern für ihre Unterstützung. Nach den Redebeiträgen folgte der Höhepunkt der Veranstaltung: die feierliche Übergabe der Abschlusszeugnisse. Unter Applaus und anerkennenden Worten der Lehrkräfte nahmen die Schülerinnen und Schüler stolz ihre Urkunden entgegen. Die Hälfte der Prüflinge konnte den qualifizierenden Mittelschulabschluss erreichen. Den Ausklang der Feier bildete ein gemütliches Beisammensein mit kleinen Snacks und Getränken, bei dem Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte die Gelegenheit nutzten, miteinander ins Gespräch zu kommen, Erinnerungen auszutauschen und die gemeinsame Zeit Revue passieren zu lassen. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge verabschiedete sich die Schulfamilie von der Klasse 9a und wünschte allen Absolventinnen und Absolventen viel Erfolg und alles Gute für ihren weiteren Lebensweg. entlassfeier an der Mittelschule Am 23.07.2025 war es wieder so weit: Die Mittelschule Undorf veranstaltete ein spannendes Völkerball- und Fußballturnier, bei dem nicht nur sportlicher Ehrgeiz, sondern auch Teamgeist und Fairness im Mittelpunkt standen. Zusammenhalt unserer Schulfamilie Vier alters- und geschlechtsgemischte Mannschaften traten im Modus „Jeder gegen jeden” gegeneinander an – eine großartige Gelegenheit, die Vielfalt und den Zusammenhalt unserer Schulfamilie zu erleben. Besonders beeindruckend war die Leistung von Team 3, das im Völkerball dominierte, Team 1 konnte souverän das Fußballturnier für sich entscheiden. Mit einer starken Spielweise und guter Taktik konnten sie sich gegen die anderen Teams durchsetzen. Die Siegerehrung fand am nächsten Tag in der Pausenhalle statt und neben Urkunden und einem Wanderpokal erhielten die siegreichen Mannschaften ein Eis, das sie sich in der Pause schmecken ließen. Ein herzlicher Dank geht an Frau Fleischmann und Herrn Stahlich für die gute Organisation und fachkundige Durchführung! Wir freuen uns schon auf das nächste Turnier! Sportlicher ehrgeiz und Fair Play anzeige anzeige anzeige

Fr 12.09.2025 | 18.00 Uhr bis  So 14.09.2025 | 13.00 Uhr Find your vision - Berufungscoaching Kursleitung: Johann Graf, Sr. Heike Schneider Fr 12.09.2025 | 18.00 Uhr bis  So 14.09.2025 | 13.00 Uhr Das Christentum und die Ursprünge der abendländischen Mystik Kursleitung: Prof. Dr. Ludger SchwienhorstSchönberger Fr 12.09.2025 | 18.00 Uhr bis  So 14.09.2025 | 13.00 Uhr Stille Weisheit der Natur: Meditative Fotografie Kursleitung: Georg Schraml So 14.09.2025 | 18.00 Uhr bis  Fr 19.09.2025 | 10.00 Uhr Exerzitien auf den Straßen von Regensburg Kursleitung: Elisabeth Buddeus-Steiff, Elisabeth Paukner Mo 15.09.2025 | 15.30 Uhr bis  Fr 19.09.2025 | 09.00 Uhr Unterwegs mit … Meditation und Wandern Kursleitung: Gertraud Baldauf Mo 15.09.2025 | 14.00 Uhr bis  Fr 19.09.2025 | 13.00 Uhr Kalligrafie für Anfänger und Fortgeschrittene Kursleitung: Johann Maierhofer Mo 15.09.2025 | 15.30 Uhr bis  Fr 19.09.2025 | 09.00 Uhr „Gönne dich dir selbst!“– Werdenfelser Seniorenwoche Kursleitung: Pfr. i.R. Heinrich Rosner und Team Mo 15.09.2025 | 14.30 Uhr bis  Mi 17.09.2025 | 13.00 Uhr Stille Tage „Weite in meinem Leben“ Kursleitung: Ursula Scheid Fr 19.09.2025 | 18.00 Uhr bis  So 21.09.2025 | 13.00 Uhr The first day of the rest of my life – Männerseminar Kursleitung: Wolfgang Karl So 21.09.2025 | 18.00 Uhr bis  Fr 26.09.2025 | 09.00 Uhr Karmelitanische Wanderexerzitien Kursleitung: P. Felix Schandl OCarm Mo 22.09.2025 | 14.30 Uhr bis  Fr 26.09.2025 | 09.00 Uhr Inneres Beten - Exerzitien mit meditativem Malen Kursleitung: Jutta Schlier Sa 27.09.2025 | 09.00 Uhr – 16.30 Uhr  Vom Leben singen in DUR und MOLL. Oasentag Kursleitung: Christine Vollath So 28.09.2025 | 18.00 Uhr bis  Fr 03.10.2025 | 13.00 Uhr „Querfeldein” – Biografisches Schreiben & Gehen Kursleitung: Susanne Hölzl So 28.09.2025 | 18.00 Uhr bis  Fr 03.10.2025 | 13.00 Uhr „MOSE und das Daheimsein im Weitergehen?“ Stille Kunst- und Kreativ-Tage Kursleitung: Dr. Hans-Peter Eggerl, Günter Lesinski Do 02.10.2025 | 18.00 Uhr bis  So 05.10.20254 | 13.00 Uhr Exerzitien-Schnupper-WE Kursleitung: Elisabeth Paukner, Julia Schneider Do 02.10.2025 | 18.00 Uhr bis  So 05.10.2025 | 13.00 Uhr Deine Farben – Dein Leben– ART JOURNAL Kursleitung: Katharina Kucharek Fr 03.10.2025 | 18.00 Uhr bis  So 05.10.2025 | 13.00 Uhr Atem, Körper, Meditation und Stille Kursleitung: Christine Troidl Fr 03.10.2025 | 18.00 Uhr bis  So 02.11.2025 | 09.00 Uhr 30tägige Einzelexerzitien So 05.10.2025 | 18.00 Uhr bis  Mi 15.10.2025 | 09:30 Uhr Teil-Kurs 10tägige Einzelexerzitien Sr. Maria Illich SSpS, P. Rudi Pöhl SVD Mo 06.10.25 | 15.30 Uhr bis  Fr 10.10.25 | 13.00 Uhr Homiletisches Upgrade der Predigt und für Prediger/innen in bewegten Zeiten Kursleitung: Dr. Werner Schrüfer So 05.10.2025 | 18.00 Uhr bis  Fr 10.10.2025 | 13.00 Uhr Elemente des Lebens, Elemente des Glaubens. Exerzitien mit franziskanischen Impulsen Kursleitung: Heinrich Dickerhoff, Sr. Magdalena Morgenstern Fr 10.10.2025 | 18.00 Uhr bis  So 12.10.2025 | 13.00 Uhr Wie Sensibilität zur Stärke wird Kursleitung: Andrea Kreuzer So 12.10.2025 | 18.00 Uhr bis  Fr 17.10.2025 | 13:00 Uhr Ignatianische Einzelexerzitien Elisabeth Paukner Fr 17.10.2025 | 18.00 Uhr bis  So 19.10.2025 | 13.00 Uhr Das Flickwerk des Lebens – BiografiearbeitWochenende mit Stoff und Faden Kursleitung: Waltraud Eulenstein Sa 18.10.2025 | 09.00 Uhr - 18.00 Uhr  Begegnungstag für Menschen in Trauer Kursleitung: Dr. Sabine und Dr. Wolfgang Holzschuh Mo 20.10.25 | 15.30 Uhr bis  Mi 22.10.2025 | 13.00 Uhr Traumasensible Seelsorge Kursleitung: Pfr. Michael Pflaum Mo 20.10.25 | 15.30 Uhr  Fr 24.10.2025 | 13.00 Uhr Das Kurzgespräch in Seelsorge und Beratung Grundkurs (zertifiziert) Kursleitung: Hans König Veranstaltungshinweise September bis Oktober 2025 13 mitteilungsblatt Markt nittendorf September 2025 Aus der mArktgemeinde Haus Werdenfels Waldweg 15 93152 Nittendorf / Eichhofen Tel: 09404/9502-0 Fax: 09404/9502-950 E-Mail: Anmeldung@Haus-Werdenfels.de www.Haus-Werdenfels.de Kirchliche Nachrichten

Aus der mArktgemeinde 14 mitteilungsblatt Markt nittendorf September 2025 Gottesdienstordnung und Termine So 07.09. 10:30 Uhr  23. Sonntag im Jahreskreis Nittendorf , Festgottesdienst zur Kirta Nittendorf Di 09.09., 14:30 Uhr, Hl. Petrus Claver  Etterzhausen, Seniorenkreis im Pfarrheim Mi 10.09., 14:00 Uhr  Undorf, Seniorenkreis im Pfarrheim Fr 12.09., 18:00 Uhr  Heiligster Name Mariens Undorf, Tag der Ewigen Anbetung: Hl. Messe anschl. Möglichkeit der Anbetung mit Aussetzung des Allerheiligsten bis 19.30 Uhr Mi 17.09., 14:00 Uhr  Hl. Hildegard von Bingen, Hl. Robert Bellarmin Nittendorf, Seniorenkreis im Pfarrheim 19:00 Uhr, Etterzhausen, KV-Sitzung im Pfarrhaus Nittendorf So 21.09., 10:00 Uhr,  25. Sonntag im Jahreskreis Undorf, Jubiläumsgottesdienst zum 90-jährigen Kirchenjubiläum Mi 24.09. 19:00 Uhr  Hl. Rupert und hl. Virgil Undorf, KV-Sitzung im EWL-Laden Do 25.09., 19:00 Uhr  Hl. Niklaus von Flüe Undorf, Pfarrgemeinderatssitzung im Pfarrheim Undorf Sa 27.09., 18:00 Uhr  Hl. Vinzenz von Paul Etterzhausen, Hl. Messe zum Patrozinium anschließend Sektempfang So 28.09., 8:30 Uhr  26. Sonntag im Jahreskreis Schönhofen, Hl. Messe zur Kirta Schönhofen 10:00 Uhr, Undorf, Hl. Messe mit Einführung der neuen Ministranten 10:00 Uhr, Undorf, Kleinkindergottesdienst im Pfarrheim Undorf Vorankündigung Vortrag: Am Montag, 20.10.2025 findet um 19.30 Uhr der Vortrag „Propheten im Alten Testament“ von Frau Erika Seitz im Pfarrheim Undorf statt. Pfarreiengemeinschaft nittendorf-Undorf anzeige Treffen Seniorenkreis St. Katharina nittendorf Wann? Am 17. September 2025  um 14 Uhr Wo? Im Pfarrheim Nittendorf  Herzliche Einladung an die Senioren/-innen zu einem unterhaltsamen Nachmittag mit Frau Brigitte Niedermayer. Für das leibliche Wohl wird gesorgt. anzeige anzeige

15 mitteilungsblatt Markt nittendorf September 2025 Aus der mArktgemeinde Geänderte Gottesdienstzeiten für Thumhausen: Ab sofort muss in Thumhausen leider der Sonntagsgottesdienst im Wechsel zwischen Samstag Vorabendmesse 19.00 Uhr (bzw. 18.00 Uhr im Winter) und Sonntag Hl. Messe 10.15 Uhr stattfinden. Für September gelten folgende Gottesdienstzeiten: Sonntag 07.09., 10.15 Uhr  Sonntag 14.09., 10,15 Uhr  Samstag 20.09., 19.00 Uhr  Sonntag 28.09., 10.15 Uhr  Pfarrei eilsbrunn – Filialgemeinde Thumhausen 07.09.2025, 10:00 Uhr  Friedenskirche Hemau 14.09.2025, 10:00 Uhr  Arche Nittendorf 14.09.2025, 10: 00 Uhr  Kapelle Seniorenheim St. Hedwig Beratzhausen 21.09.2025, 10:00 Uhr  Friedenskirche Hemau 28.09.2025, 10:00 Uhr  Arche Nittendorf 28.09.2025, 10:00 Uhr  Kapelle Seniorenheim St. Hedwig, Beratzhausen Veranstaltungen 17.09.2025, 16:00 Uhr  Bibelkreis in der Friedenskirche Büro der Arche Nittendorf: Tel.: 09404 32 20 Bürozeit: Freitag 10:00-12:00 Pfarrer Langbein Tel.: 09404 64 30 164 Sprechzeiten nach Vereinbarung Gemeindezentrum Arche, Bernsteinstraße 22, 93152 Nittendorf E-Mail Pfr. Langbein: arne.Langbein@elkb.de E-Mail: pfarramt.hemau-nittendorf@elkb.de Büro in Hemau: Tel: 09491 466 Bürozeit: Donnerstag von 10:00 – 12:00 Uhr Evang. Pfarramt, D.-Martin-Luther-Str. 9, 93155 Hemau E-Mail Pfr. Langbein: arne.Langbein@elkb.de E-Mail: pfarramt.hemau-nittendorf@elkb.de Pfarrer Langbein Tel.: 09404 64 30 164 Besuchen Sie uns im Internet unter www.hemau-nittendorf.evangelisch.de evangelische Kirchengemeinde Hemau-nittendorf anzeige EvangElischE KirchEngEmEindE hEmau-nittEndorf Seniorenkreis Schifffahrt von Kelheim nach Riedenburg Wann? Am 24.09.2025  Anmeldung und nähere Information  bei Frau Richter Tel. 09491/1444

unsere vereine 16 September 2025 mitteilungsblatt Markt nittendorf Feuerwehren Nicht nur durch die Sommerhitze kamen bei der FF Undorf wieder zahlreiche Aktive ins Schwitzen, sondern vor allem dadurch, dass sie sich durch Lehrgänge weiterbildeten. Den ersten großen Schritt in Richtung Feuerwehrfrau oder –mann haben 10 Undorfer hinter sich gebracht. In insgesamt 110 Unterrichtsstunden übten und lernten sie gemeinsam die Grundlagen des Feuerwehrhandwerks. In den theoretischen und praktischen Übungseinheiten haben Luca Berger, Maximilian Engl, Josefa Kreuzer, Alexander Pilz, Thomas Höllerer, Bastian Hofmeier, Maximilian Rasp, Paul und Tom Seebauer sowie Heidi Steinert alle Grundlagen rund um das Löschen, Retten, Bergen und Schützen kennengelernt. Mit Bravour bestanden sie die Prüfung zur Modularen Truppmann Ausbildung (MTA-B) zusammen mit mehreren anderen Teilnehmern aus dem Marktbereich. Ihre Ausbilder Thomas Zirngibl, Christoph Kasowski, Norman Marsch, Michael Rasp und Nicole Giesl hatten sie dafür perfekt vorbereitet. Stefan Füssl legte den Maschinisten-Lehrgang in Beratzhausen sehr erfolgreich ab. Mit 26 anderen Feuerwehrleuten aus dem westlichen Landkreis ging es in den 36 Unterrichtstunden darum, alle notwendigen Kenntnisse zur Bedienung, Wartung und Pflege von Feuerwehrfahrzeugen, Pumpen, Stromerzeugern und anderen Sonderaggregaten zu erlangen. In der praktischen Prüfung mussten so beispielsweise auch Defekte in Pumpen und Schlauchstrecken erkannt werden. Daneben fanden in den letzten Wochen auch wieder die regelmäßigen Schulungsabende bei der FF Undorf statt, genauso wie einige Spezialübungen für die Atemschutzgeräteträger, die Jugendfeuerwehr und das Team der Absturzsicherung. Lehrgänge im Sommer bei der Freiwilligen Feuerwehr Undorf anzeige anzeige anzeige

17 September 2025 unsere vereine mitteilungsblatt Markt nittendorf Sportvereine 4. Ranglistenturnier in Schwandorf Eine Neuerung imWettkampf, ein Turnier, das nur im Bodenkampf ausgetragen wird. Hintergedanke dabei war, die Kämpfer mehr für Situationen im Boden zu schulen. Die U11 war mit 46 Teilnehmern die größte Gruppe. Das Ziel hier war den Gegner in die Rückenlage zu bringen und mit einer Haltetechnik 20 Sekunden zu fixieren. Sehr erfreulich wie unsere „jungen Wettkämpfer“ dies meisterten. 3x Gold für den Judokreis mit Odett Hegedüs, Timo Kirchner und Elisej Schneider. Die Bronzemedaille für Zora Heymen. In der U13 mit 40 Startern konnte man schon ausgefeilte Umdrehtechniken und Befreiungserfolge sehen. Hier erreichte Louis Weiss einen beachtlichen 2. Platz. In der U15 sind auch Hebeltechniken erlaubt, was den Wettkampf nochmals interessanter gestaltet. Unsere Anna Bürger erkämpfte sich die Silbermedaille. Den Abschluss bildete die Altersklasse U18-21, in der von Festhaltern, Hebel- und Würgetechniken alles angewandt wurde. Von uns am Start Lilly Heymen, die sich über eine Bronzemedaille freuen konnte. Wir sind stolz auf die Erfolge unserer Schützlinge! SV nittendorf – Judokreis anzeige anzeige

unsere vereine 18 September 2025 mitteilungsblatt Markt nittendorf Der FC Jura 05 unterstützt dieses Jahr erneut den Schulsporttag der Grundschule Nittendorf Gegen Ende des laufenden Schuljahres veranstaltet die Grundschule Nittendorf immer einen allgemeinen Schulsporttag für alle Grundschulklassen. Dazu nehmen die Schülerinnen und Schüler in der Zeit von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr an verschiedenen Sportarten und Geschicklichkeitsübungen teil. Fußballspielen auf dem Fußballplatz im Penker Tal Wie auch die Jahre zuvor übernahm u. a. der FC Jura 05 den Bereich „Fußballsport“ auf dem Fußballplatz im Penker Tal. Dazu wurden (zeitlich versetzt) insgesamt 4 Klassen mit dem Schulbus zur Sportanlage gebracht und anschließend von Jugendtrainern des FC Jura 05 in Empfang genommen. DFB-Mobil on Tour Die anwesenden 4 Jura-Trainer unterstützten dabei während der 50-minütigen Trainingseinheit je Schulklasse die beiden DFB-Trainer Dominik Reichel und Markus Harant, die zu diesem Schulsporttag mit dem DFB-Mobil angereist waren. Mit den ca. 30 DFB-Mobilen besucht der DFB seit Mai 2009 die Fußballvereine und führt dabei - v. a. zum Zwecke der Trainerfortbildung - eine Demotrainingseinheit durch. Zuerst Geschicklichkeitsübungen - dann Fußballspielen Bei teilweise leichtem Regen durften die Kinder zumWarmmachen ein paar Geschicklichkeitsübungen mit und ohne Ball durchführen. Anschließend spielten die Kinder gleichzeitig FC Jura 05 anzeige Fortsetzung auf Seite 23 

SEPTEMBER 2025 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 19 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen des Marktes Nittendorf“ und verantwortlich für deren Inhalt: Markt Nittendorf, 1. Bürgermeister Helmut Sammüller, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, Tel. 09404/642–0 BEKANNTMACHUNG DES MARKTES NITTENDORF Hinweise zumWiderspruch gegen die Übermittlung von Daten Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs.1 Bundesmeldegesetz Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift erteilen. Die Übermittlung der Daten erfolgt nur im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene und nur in den sechs Monaten der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigen dürfen nicht mitgeteilt werden. Der Empfänger der Daten darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung der Daten zu widersprechen. In diesem Fall werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigenWohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinemWiderruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläum an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz bei Verlangen von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk, Auskunft aus dem Melderegister über Alter- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Dabei werden Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift und das Datum und Art des Jubiläums übermittelt. Altersjubiläum sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung der Daten zu widersprechen. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinemWiderruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft über Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften erteilen. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung der Daten zu widersprechen. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinemWiderruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligenWehrdienst zu leisten, sofern Sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zu 31. März den Familiennamen, den Vornamen und gegenwärtige Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 58c Abs. 1 Soldatengesetz). Bei einemWiderspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinemWiderruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft Haben Mitglieder einer öffentlich–rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde von diesen Familienangehörigen Daten zum Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft und derzeitige Anschriften übermitteln, außerdem Auskunftssperren gemäß § 51 Bundesmeldegesetz und das Sterbedatum. Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschafft. Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigenWohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis auf Widerruf. Siegel

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF SEPTEMBER 2025 20 Auf Grund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), erlässt der Markt Nittendorf folgende Satzung, die die ursprüngliche Satzung vom 21.09.2016 ersetzt: § 1 GELTUNGSBEREICH Die Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet, soweit sich nicht aus den Festsetzungen eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes etwas anderes ergibt. § 2 PFLICHT ZUR HERSTELLUNG VON GARAGEN UND STELLPLÄTZEN Die Verpflichtung zur Herstellung von Garagen und Stellplätzen besteht entsprechend des Art. 47 Abs. 1 BayBO, wenn bauliche oder andere Anlagen errichtet werden, bei denen ein Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, oder wenn durch die Änderung baulicher Anlagen oder deren Benutzung ein zusätzlicher Bedarf zu erwarten ist. § 3 ANZAHL DER GARAGEN UND STELLPLÄTZE (1) Die Anzahl der erforderlichen und nach Art. 47 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 BayBO zu erstellenden Garagen und Stellplätze (Stellplatzbedarf) ist anhand der Richtzahlen für den Stellplatzbedarf zu ermitteln, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Für Verkehrsquellen, die in dieser Anlage nicht erfasst sind, ist der Stellplatzbedarf nach den besonderen Verhältnissen im Einzelfall unter sinngemäßer Berücksichtigung der Richtzahlen für Vorhaben mit vergleichbarem Stellplatzbedarf zu ermitteln. (3) Für Anlagen mit regelmäßigemAn- und Auslieferungsverkehr ist auch eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Lastkraftwagen nachzuweisen. Auf ausgewiesenen Ladezonen für den Anlieferverkehr dürfen keine Stellplätze nachgewiesen werden. (4) Für Anlagen, bei denen ein Besucherverkehr durch Autobusse zu erwarten ist, ist auch eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Busse nachzuweisen. (5) Für Anlagen, bei denen ein Besucherverkehr durch einspurige Kraftfahrzeuge (z.B. Radfahrer, Mofafahrer, Roller, Motorräder) zu erwarten ist, ist auch ein ausreichender Platz zumAbstellen von Zweirädern nachzuweisen. (6) Werden Anlagen verschiedenartig genutzt, so ist der Stellplatzbedarf für jede Nutzung (Verkehrsquelle) getrennt zu ermitteln. Eine gegenseitige Anrechnung ist bei zeitlich ständig getrennter Nutzung möglich. Der Vorplatz vor Garagen (Stauraum) gilt nicht als Stellplatz im Sinne dieser Satzung. (7) Die Anzahl der nach vorstehenden Absätzen erforderlichen Garagen und Stellplätzen ist zu erhöhen oder zu vermindern, wenn nach der besonderen Situation des Einzelfalls das Ergebnis im offensichtlichen Missverhältnis zum tatsächlichen Bedarf steht. § 4 MÖGLICHKEITEN ZUM ERFÜLLEN DER STELLPLATZPFLICHT (1) Die Stellplatzverpflichtung wird erfüllt durch die Schaffung von Stellplätzen auf dem Baugrundstück (Art. 47 Abs. 3 Nr. 1 BayBO). (2) Die Herstellung ist auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe zulässig, wenn dessen Benutzung für diesen Zweck rechtlich gesichert ist (Art. 47 Abs. 3 Nr. 2 BayBO). (3) Stellplätze und Garagen dürfen auf dem Baugrundstück oder auf einem anderen Grundstück im Sinne von Absatz 2 nicht errichtet werden, wenn aufgrund von Festsetzungen im Bebauungsplan  auf dem Grundstück keine Stellplätze oder Garagen angelegt werden dürfen, das Grundstück zur Anlegung von Stellplätzen  oder Garagen nicht geeignet ist oder wenn sonst ein überwiegend öffentliches Interes-  se gegen die Errichtung besteht. (4) Die Garagen und Stellplätze müssen mit der Bezugsfertigkeit der baulichen Anlage oder mit der Nutzungsänderung der baulichen Anlage zur Verfügung stehen. § 5 GESTALTUNG UND AUSSTATTUNG VON STELLPLÄTZEN (1) Stellplätze sind entsprechend ihrer Nutzung und der gestalterischen Erfordernisse zu befestigen. Dabei sollen, um einer Versiegelung des Bodens entgegenzuwirken, versickerungsfähige Befestigungen (z. B. Schotter oder Pflasterrasen) verwendet werden. Besondere Vorschriften zum Schutz des Bodens und des Grundwassers bleiben unberührt. (2) Soweit dies die örtlichen Verhältnisse zulassen, sind Garagen und Stellplätze mindestens mit  Sträuchern einzugrünen. sind mehr als vier zu einer Anlage zusammenge-  fasste Garagen bzw. Stellplätze zusätzlich mit Bäumen, Sträuchern oder Pflanzzeilen zu durchgrünen und zu gliedern. ist zusätzlich ab und für je zehn Einheiten einer  Garagen- bzw. Stellplatzanlage mindestens ein standortgerechter Großbaum (mindestens 15 m Wuchshöhe) mit angemessenem Standraum (evtl. Baumscheibe) zu pflanzen. Der Großbaum hat bei der Pflanzung mindestens einen Durchmesser von 12 cm aufzuweisen. (3) Mehr als vier zusammenliegende Garagen bzw. Stellplätze sind nur über eine gemeinsame Zu- bzw. Abfahrt an die öffentliche Verkehrsfläche anzuschließen. (4) Die Entwässerung der Stellplätze und Zufahrten darf nicht über die öffentliche Verkehrsfläche erfolgen. Soweit dies möglich ist, sollte das anfallende Niederschlagswasser einer Versickerung zugeführt werden. (5) Naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Vorschriften bleiben unberührt. § 6 ABLÖSUNG DER STELLPLATZ- UND GARAGENBAUPFLICHT (1) Kann der Bauherr die Stellplätze oder Garagen nicht auf seinem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe herstellen, so kann die Verpflichtung nach § 2 auch dadurch erfüllt werden, dass er die Kosten für die Herstellung der vorgeschriebenen Stellplätze oder Garagen in angemessener Höhe übernimmt (Ablösung Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO). Die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung der vorgeschriebenen Stellplätze oder Garagen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde. (2) Die Gemeinde kann die Ablösung ganz oder teilweise verlangen, wenn oder soweit die Stellplätze oder Garagen nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder der örtlichen Bauvorschriften auf dem Grundstück oder in der Nähe nicht errichtet werden dürfen. (3) Die Ablösung wird durch den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erfüllt. In diesemAblösungsvertrag werden der Ablösebetrag und die Fälligkeit festgesetzt. (4) Der Ablösevertrag ist vor Erteilung der Baugenehmigung - bzw. bei genehmigungsfreien Vorhaben - vor Baubeginn abzuschließen. (5) Zur Zahlung des Ablösevertrages ist der Bauherr verpflichtet, bei bestehenden baulichen Anlagen der Eigentümer. § 7 ABLÖSEBETRAG Der Ablösungsbetrag bemisst sich nach tatsächlichen Kosten für die Herstellung der entsprechenden Stellplätze durch die Gemeinde. Soweit eine solche Herstellung nicht möglich ist, beträgt der Ablösebetrag 5.000 € pro Stellplatz und wird zweckgebunden verwendet. § 8 ABWEICHUNGEN Die Untere Bauaufsichtsbehörde kann im Einvernehmen mit der Marktgemeinde Nittendorf nach Art. 63 BayBO Abweichungen von den Vorschriften dieser Satzung zulassen. Bei verfahrensfreien Bauvorhaben entscheidet die Marktgemeinde Nittendorf. § 9 INKRAFTTRETEN Diese Satzung am 01.10.2025 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser neuen Satzung tritt die ursprüngliche Satzung vom 21.09.2016 außer Kraft. Nittendorf, den 16.07.2025 Helmut Sammüller Erster Bürgermeister BEKANNTMACHUNG Markt Nittendorf Örtliche Bauvorschrift Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen und deren Ablösung (Garagen- und Stellplatzsatzung -GaStS-) des Marktes Nittendorf

SEPTEMBER 2025 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 21 Anlage zu § 3 zur Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen und deren Ablösung (GaStS) – Richtzahlen für den Stellplatzbedarf – ¹) NUF = Nutzfläche nach DIN 277 ²) Zusätzlich muss ein Stauraum für mind. 10 Kraftfahrzeuge vorhanden sein. (1) Flächen für Kantinen, Erfrischungs- und Sozialräume sowie Ähnliches bleiben außer Ansatz. (2) Ist die Lagerfläche erheblich größer als die Verkaufsfläche, so ist ein Zuschlag von zwei Stellplätzen (wie Nr. 3.1) zu erbringen. (3) Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach der Nutzfläche zu berechnen, ergibt sich dabei ein offensichtliches Missverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zugrunde zu legen. Nittendorf, 16.07.2025 Helmut Sammüller Erster Bürgermeister Veranstaltungskalender 2026 Der Veranstaltungskalender wird in der Dezemberausgabe des Mitteilungsblattes veröffentlicht – Erscheinungstermin 29. November 2025. Zur besseren Planung für die Vereine und Verbände informieren wir Sie vorab über geplante Veranstaltungen der Marktgemeinde sowie die Kommunalwahl 2026. Neujahrsempfang  Freitag, 09.01.2026 Rathauskonzert  Freitag, 27.02.2026 Kommunalwahl  Sonntag, 08.03.2026

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF SEPTEMBER 2025 22 Streuobstwiesen zählen mit bis zu 5000 Tier- und Pflanzenarten zu den absoluten Hot-Spots der Artenvielfalt. Sie sind nicht nur ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sondern tragen auch dazu bei, die Kulturlandschaft zu erhalten und die Biodiversität zu fördern. Das bayerische Förderprogramm „Streuobst für alle!“, das über das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz abgewickelt wird, zielt darauf ab, den derzeitigen Bestand an wertvollen Streuobstbäumen in Bayern zu fördern und weiter auszubauen. Allein in der Oberpfalz wurden in den vergangenen zweieinhalb Jahren über 12.000 Obst-Hochstammbäume neu gepflanzt, die mit „Streuobst für alle!“ gefördert wurden. Das Programm richtet sich an Kommunen und Vereine, die aktiv, beispielsweise im Rahmen einer gemeinschaftlichen Pflanzaktion, den Streuobstbestand ausbauen möchten. Dies kann sowohl im Garten als auch in der Flur erfolgen, es können einzelne Bäume gepflanzt bis hin zu ganzen Streuobstwiesen neu angelegt werden. Gefördert wird der Kauf von Streuobstbäumen verschiedenster heimischer Arten und Sorten - von A wie Apfel bis Z wie Zwetschge - mit bis zu 45 Euro der Bruttokosten je Baum. Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt zehn beziehungsweise 100 Bäume. Kommunen und Vereine können ihre Anträge digital beim ALE Oberpfalz stellen und die Bäume zur Pflanzung auch an Privatleute weitergeben. Ansprechpartner amALE Oberpfalz ist Hermann Zierer (Telefon 09631/7920-332 oder E-Mail anhermann. zierer@ale-opf.bayern.de). Alle weiteren Informationen finden sich auf folgenden Seiten: www.ale-oberpfalz.bayern.de/313657/index.php. www.stmelf.bayern.de/foerderung/streuobstpakt-foerderprogramm-streuobst-fuer-alle/index.html AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG OBERPFALZ „Streuobst für alle!“ DONUM VITAE REGENSBURG · 09 41 – 5 95 64 90 · REGENSBURG@DONUM-VITAE-BAYERN.DE Neustart Familie Online-Infoabend für werdende Eltern Von Elterngeld bisWochenbett - hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Geburt eines Kindes. Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie Informationen zu rechtlichen Ansprüchen rund um die Geburt eines Kindes, z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld,  sozialrechtlichen Besonderheiten bei unverheira-  teten Paaren oder getrenntlebenden Eltern finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Fa-  milien mit geringem Einkommen Möglichkeiten der Kinderbetreuung  Schwangerschaft und Geburt, z.B. Hebammen,  Kliniken, Wochenbett… Ort: Online via Zoom - kostenfrei Termine: Aktuelle Termine auf unserer Website Anmeldung: telefonisch 0941/595 64 90 oder per EMail Referierende: Martin Bodensteiner, Dipl.-Sozialpädagoge (FH) und Lisa Adlmanninger, Sozialpädagogin (B.A.) Standesamtliche Nachrichten EHESCHLIESSUNG 25.07.2025 , Iryna Horieva und Tobias Neuhoff, beide wohnhaft in Nittendorf Standesamtliche Bekanntmachungen werden nur veröffentlicht, sofern eine entsprechende Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vorliegt. Fundsachen Katze, weiblich, weiß-getigert – gefunden:  Garten, Brunnleite Notizbuch mit Skizzen und Malereien –  gefunden: Am Berg, Thumhausen Kinderportemonnaie, schwarz/grün, Fußball-  motiv und Paypackkarte – gefunden: Marktplatz, Nittendorf Foto: © Miramiska - Fotolia.com Die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblatts des Marktes Nittendorf finden Sie auch als ePaper und zum Download unter www.nittendorf-aktuell.de Online-Ausgabe

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