Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF MÄRZ 2025 22 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab zur Änderung der Beitragsund Gebührensatzung vom 12.12.2008, folgende 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 19.12.2024: § 1 ÄNDERUNG DER SATZUNG § 9 a Abs. 2 – Grundgebühr – erhält folgende Fassung: (2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 4,0 cbm/h 120,00 €/Jahr bis 10,00 cbm/h 148,00 €/Jahr bis 16,00 cbm/h 168,00 €/Jahr bis 25,00 cbm/h 240,00 €/Jahr über 25,00 cbm/h 1.200,00 €/Jahr § 10 Abs. 1, 3 und 4 – Verbrauchsgebühr – erhalten folgende Fassung: (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge der aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,05 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. (3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,05 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. (4) Wird Bauwasser abgegeben, ohne dass ein Bauwasserzähler verwendet wird, so beträgt die Gebühr 2,05 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Der Verbrauch wird durch Schätzung ermittelt. § 2 INKRAFTTRETEN Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft. Beratzhausen, den 19.12.2024 Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe LaberNaab (S) Josef Bauer Verbandsvorsitzender 9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung des Zweckverbandes der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab vom 19.12.2024 Der Landkreis Regensburg wird die Eichhofener Straße in mehreren Abschnitten im Zeitraum von April 2025 bis Ende 2027 sanieren. Die Eichhofener Straße wird hierbei für den öffentlichen Verkehr jeweils voll gesperrt. Beginn der Baumaßnahme ist Ende April 2025. Vom Supermarkt „Netto“ bis zur Einmündung Kastanienstraße findet bis voraussichtlich Dezember 2025 eine Vollsperrung statt. Neben der Straßen- und Gehwegerneuerung findet auch eine Kanalbaumaßnahme durch den Markt Nittendorf statt. Mit dem Bau eines neuen Oberflächenkanals sollen die in der Vergangenheit durch Starkregenereignisse verursachten Überschwemmungen abgemildert werden. Der Verkehr muss umgeleitet werden; die jeweilige Umleitung wird ausgeschildert. Die Bewohner des Werdenfelser Weges, der Josef-Jobst-Straße und auch Birkenstraße haben mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Betroffen von der Vollsperrung ist auch der Linienund Schulbusverkehr: Die Haltestellen des Linienbusses beim Supermarkt „Netto“ und am „KieBiZ“ werden nicht mehr angefahren. Eine Ein- und Aussteigemöglichkeit ist am Bahnhof Undorf geplant. Die Schulbushaltestellen „Heckenweg“ und „KieBiZ“ können in der Zeit der Vollsperrung nicht mehr angefahren werden. Schulkinder müssen zu der Schulbushaltestelle Nähe Kindergarten Undorf (Ecke Max-Reger-Str. / Josef-Jobst-Str.) gehen. An der Eichhofener Straße soll ein sicherer Übergang Richtung Wohngebiet „Kugelbaum“ geschaffen werden. Genaue Informationen sollen über die Grundschule noch an die jeweiligen Betroffenen herausgegeben werden. Aufgrund der geplanten Sanierung des Bahnhofes Undorf im Jahr 2026 wird die Sanierung der Eichhofener Straße ab der Kastanienstraße bis zur Einmündung Josef-Geller-Str. ab voraussichtlich September 2026 fortgeführt. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Baumaßnahme in Undorf: Beeinträchtigungen der Verkehrsführungen aufgrund von Vollsperrungen Alle 6 Jahre, nach Ablauf der Eichzeit, werden vom Zweckverband die Wasserzähler ausgewechselt. Unsere Mitarbeiter werden deshalb in den nächsten Monaten unterwegs sein und bei einemTeil unserer Kunden die Zähler wechseln. Auf Verlangen können unsere Techniker auch ihren Dienstausweis vorzeigen. gez. Franz Herrler, MBA, M.Sc. Werkleiter DER ZWECKVERBAND DER WASSERVERSORGUNGSGRUPPE LABER-NAAB, BERATZHAUSEN, INFORMIERT: Zählerwechsel

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