Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF JANUAR 2025 20 Antrag auf Durchführung einer Bauleitplanung in Zeiler (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan) Es wurde ein Bauantrag auf Neubau einer Lagerhalle mit 3 Wohnungen auf dem Grundstück Zeilerweg 24 in 93152 Nittendorf-Zeiler beim Landratsamt Regensburg gestellt. Im Zuge der Gemeindebeteiligung wurde der Bauantrag auf der Sitzung des Bau-, Umweltund Grundstücksausschusses am 09.04.2024 behandelt und anschließend einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Im weiteren Genehmigungsverfahren wurden von den beteiligten Fachstellen des Landratsamtes Regensburg Auflagen und Ablehnungen erteilt, da sich das zu bebauende Grundstück laut Flächennutzungsplan im Außenbereich befindet. Das Landratsamt erteilt keine Baugenehmigung, wenn nicht die Gemeinde über eine Bauleitplanung Baurecht ermöglicht. Der Eigentümer hat nun einen Antrag an den Marktrat gestellt, für seine Fläche eine Bauleitplanung durchzuführen. Außerdem wurde vor einiger Zeit der Antrag gestellt, weiter östlich eine Tiny-Haus Siedlung über eine Bauleitplanung zu planen. Der Marktrat hat hierfür einen Aufstellungsbeschluss gefasst (24.05.2022).Auch hier muss der Eigentümer sich um das Planungsbüro und die daraus resultierenden Kosten kümmern. Bis dato wurden keine Unterlagen eingereicht. Herr Bartsch würde nun nach Rücksprache mit den zwei Eigentümern eine Überplanung übernehmen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich. Sollte der Marktrat der Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmen, würde die Verwaltung entsprechende Verträge mit den Eigentümern schließen, so dass für die Gemeinde keine Planungskosten (nur Personalkosten) fällig werden. BESCHLUSS: Der Marktrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf der Fl.Nr. 465 (Teilfläche), Gemarkung Schönhofen und der dazugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes (derzeit Außenbereich). Die Kosten des Verfahrens hat der Eigentümer zu tragen; ein entsprechender Vertrag ist durch die Verwaltung abzuschließen. Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 16 Änderung der Halteverbotsbeschilderung sowie Errichtung von Parkbuchten in der Nittendorfer Straße, Ortsdurchfahrt Schönhofen (Kreisstraße R 31), in 93152 Nittendorf-Schönhofen Änderung der Halteverbotsbeschilderung sowie Errichtung von Parkbuchten in der Nittendorfer Straße, Ortsdurchfahrt Schönhofen (Kreisstraße R 31), in 93152 Nittendorf-Schönhofen. Bereits in der Marktratssitzung vom 15.10.2024 wurde über den Sachverhalt beraten und folgender Beschluss gefasst: „Der Markt Nittendorf beschließt, unter Berücksichtigung des eingereichten Antrages sowie der beiden Stellungnahmen, im Bereich der Nittendorfer Straße, Ortsdurchfahrt Schönhofen (Kreisstraße R 31), in 93152 Nittendorf-Schönhofen das bestehende absolute Halterverbot auf beide Straßenseiten bis zum Grundstück in der Nittendorfer Straße 31 mit der Flurnummer 288, Gemarkung Schönhofen, zu erweitern und durch das Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ zu ergänzen, so dass im Zuge dessen gekennzeichnete Parkbuchten errichtet werden sollen. Die Verwaltung wird damit beauftragt, dementsprechend einen Parkbuchtenplan zu erstellen und diesem dem Landratsamt Regensburg zur Stellungnahme vorzulegen. Eine erneute Beratung im Marktrat soll anschließend erfolgen.“ Der erste Entwurf des Parkbuchtenplans wurde nun von der Verwaltung erstellt. Die Parkbuchten wurden mit einer Größe von 6,70 m x 2,30 m eingezeichnet. Nach erfolgter Diskussion soll folgendes beschlossen werden: Der Plan der Verwaltung wird mit folgender Änderung angenommen: Versetzen der zwei nördlichsten Parkbuchten auf die Straßenseite der Hausnummer 36 und Streichung der Parkbucht im unteren Kurvenbereich vor der Fl.Nr. 3, Hausnummer 30 BESCHLUSS: Der Markt Nittendorf stimmt den Entwurf mit dem Einwand zu, alle gekennzeichneten Parkplätze auf der Richtungsfahrbahn Nittendorf zu errichten. Die Parkbucht vor der Fl.Nr. 3, Hausnummer 30 wird gestrichen. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Parkbuchtenplan in abgeänderter Form beim Landratsamt Regensburg einzureichen. Mehrheitlich beschlossen Ja 15 Nein 1 Anwesend 16 Ernennung des federführenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren des Markt Nittendorf Gemäß Art. 16 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) werden die gemeinsamen Angelegenheiten mehrerer Feuerwehren einer Gemeinde von dem Kommandanten (federführender Kommandant) der gemeindlichen Feuerwehr wahrgenommen, deren Einsatzmittel die der anderen Feuerwehren überwiegen. Im Markt Nittendorf ist die Feuerwehr mit den überwiegenden Einsatzmitteln die Freiwillige Feuerwehr Undorf mit dem 1. Kommandanten Michael Bleicher. Die Kommandanten der Feuerwehren des Markt Nittendorf haben unter Berufung auf Art. 16 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) keine Wahl durchgeführt, sondern sich für Herrn Michael Bleicher als federführenden Kommandanten ausgesprochen. BESCHLUSS: Der Marktrat Nittendorf ernennt Herrn Michael Bleicher, 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Undorf, zum federführenden Kommandanten der Feuerwehren des Markt Nittendorf gemäß Artikel 16 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG). Die Ernennung endet mit dem Ausscheiden aus dem Dienst des 1. Kommandanten. Mehrheitlich beschlossen Ja 15 Nein 0 Anwesend 16 Persönlich beteiligt 1 Auszug aus der Marktratssitzung am 03.12.2024 Schaffung von Ausgleichsflächen: es ist ein Gut-  achten zu erstellen, wie hoch die auszugleichende Fläche wäre. Angebote wurden bereits angefordert. Eine Vergabe könnte demnächst passieren. Der Ausgleich wird hoch sein, weil die zu versiegelnde Fläche für die Straße schützenswert ist (Biotop) Zu beachten ist zudem Folgendes: Die Heranziehung der Anwohner (Zahlung von Erschließungsbeiträgen) ist nicht möglich, weil es sich um Außenbereich handelt. Nachdem die Kosten somit von der Kommune zu tragen sind, ist auf einen „Minimalausbau“ zu achten, der zweckmäßig ist, nicht aber überdimensioniert. BESCHLUSS: Der Marktrat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag des Bürgermeisters. Er beschließt folgendes: Der Marktrat stimmt einemAusbau der Goldbergstraße mit Grunderwerb auf der Fl.Nr. 139, Gem. Etterzhausen, zu. Er hat Kenntnis von den Schätzkosten und dass die Straße nicht über Straßenerschließungsbeiträge abgerechnet wird. Es ist ein Gutachten für die Erforderlichkeit von Ausgleichsflächen zu erstellen. Einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 Regensburg (RL). Anlässlich des Internationalen Tags des Ehrenamts am 5. Dezember fand im Rahmen der Vereinsschule erstmalig ein „Vereins-Hackathon“ zum Thema Neugestaltung und Modernisierung von Vereins-Websites statt. 31 Vertreterinnen und Vertreter von 20 Vereinen aus dem Landkreis hatten die Möglichkeit, an diesemAbend im Landratsamt mit Unterstützung von Fachleuten an ihren eigenen Projekten zu arbeiten. Der Hackathon war der Abschluss eines dreiteiligen Blockkurses: Zuvor wurden die Vereine in zwei Online-Workshops mit theoretischemWissen auf den Abend vorbereitet. Im Landratsamt stand dann die konkrete Umsetzung und Weiterarbeit auf dem Programm. Fünf Stunden wurde intensiv gearbeitet: die Vereine kamen untereinander ins Gespräch, diskutierten mit den Fachleuten und bekamen Antworten auf individuelle Fragen. Landrätin Tanja Schweiger machte in der Begrüßung deutlich, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen Freiwilligenagentur und Vereinen bei der Erstellung des Fortbildungsangebots ist. „So schafft man immer wieder passgenaue Angebote, wie jetzt, im Hinblick auf die Digitalisierung“, so die Landkreis-Chefin. Irene Dullinger, Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Regensburg, betonte, dass die Sparkasse Regensburg die Vereinsschule als ein Angebot von der Region für die Region sehr gerne unterstütze, denn Kreativität, Gemeinnützigkeit und Digitalisierung seien wichtige Bausteine einer nachhaltigen Zukunft. Die Veranstaltung wurde in Kooperation mit dem Projekt „digital verein(t)“ aus Augsburg, einem langjährigen Kooperationspartner der Freiwilligenagentur, dem Regensburger Verein „Ratisbona Coding e.V.“ und der Kommunikations- und Informationsdesignerin Michaela Lautenschlager durchgeführt. Die weiteren Termine der Vereinsschule sind: Mittwoch, 15. Januar 2025, 19 bis 21.30 Uhr,  „Moderation von Mitgliederversammlungen – so gelingt es!“ (Ort: Landratsamt Regensburg) Samstag, 15. Februar 2025, 10 bis 17 Uhr, Fach-  tag „Recht verständlich – Juristische Hilfe für Vereine“ (Ort: Gymnasium Lappersdorf) 19. März 2025, 19 bis 21.30 Uhr, „Nachhaltigkeit  – ein Thema für die Vereinsarbeit? Unbedingt!“ (Ort: Landratsamt Regensburg) Informationen zu den Veranstaltungen und zur Anmeldung sind unter www.freiwilligenagentur-regensburger-land.de zu finden. Erster „Vereins-Hackathon“ der Vereinsschule im Landratsamt

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