Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF JANUAR 2025 18 Der Markt Nittendorf erlässt aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) sowie § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 ((BGBl I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411)), folgende Satzung: § 1 Hebesätze Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 250 v. H. 2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 250 v. H. 3. Gewerbesteuer 300 v. H. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft. Nittendorf, den 11.12.2024 Helmut Sammüller 1. Bürgermeister Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze des Marktes Nittendorf (Hebesatzsatzung) vom 11.12.2024 Jahresrechnung 2022: Beschluss über die Feststellung und Entlastung für das Rechnungsjahr 2022 Die örtliche Rechnungsprüfung erfolgte für das Jahr 2022 im Zeitraum vom 16.01.2024 bis 26.03.2024 durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Unstimmigkeiten im Sinne des Art. 102 Abs. 3 GO wurden nicht festgestellt. BESCHLUSS: Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2022 festgestellt: Haushaltsrechnung Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 17.532.699,96 € Vermögenshaushalt 5.384.045,98 € Gesamthaushalt 22.916.745,94 € Sollausgaben Verwaltungshaushalt 17.532.699,96 € Vermögenshaushalt 5.384.045,98 € Gesamthaushalt 22.916.745,94 € Ansatz Verwaltungshaushalt 15.993.150,00 € Vermögenshaushalt 9.291.500,00 € Gesamthaushalt 25.284.650,00 € Die Haushaltsrechnung 2022 mit dem auf die bereinigten Solleinnahmen und –ausgaben reduzierten Ergebnis und dem darin enthaltenen, kassenmäßigen Abschluss wird festgestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 Weiterhin ist die Verwaltung zu entlasten. Der Bürgermeister ist aufgrund persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen. BESCHLUSS: Der Marktrat beschließt, die Entlastung für das Rechnungsjahr 2022 zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0 Anwesend 15 Persönlich beteiligt 1 Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern des Marktes Nittendorf (Hebesatzsatzung) Sachverhalt: 1. Hintergrund der Grundsteuerreform Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und versah dies mit einer Öffnungsklausel, die den Ländern wiederum die Einführung eines abweichenden Systems ermöglichte. Hiervon machte der Bayerische Landtag Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz. Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Dieses beinhaltet einen rein flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer ohne Berücksichtigung von Lage und Baujahr und führt zu neuen Grundsteuermessbeträgen. Die Kommunen müssen diese Reform nun umsetzen und im Januar 2025 die angepassten Bescheide verschicken. 2. Aufkommensneutralität Die Reform der Grundsteuer soll laut Bundes- und Landespolitik möglichst aufkommensneutral erfolgen. Der Begriff der Aufkommensneutralität wird oft missverstanden. Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleich hoch bleibt. Aufgrund der Verfassungswidrigkeit des alten Grundsteuersystems muss es sogar zu individuellen Verschiebungen durch die Reform kommen. Aufkommensneutralität bedeutet nur, dass der Markt Nittendorf nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform. Allerdings kann es vor Ort notwendig sein, unter anderen Gesichtspunkten (also unabhängig von der Reform) die Grundsteuereinnahmen insgesamt angemessen im Jahr 2025 anzuheben. Schließlich sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen. Reichen die Finanzmittel zur Erfüllung der aktuell anstehenden Aufgaben nicht aus, müssen auch angemessene Steuererhöhungen diskutiert und bei Bedarf auch Mehrreinnahmen aus der Grundsteuer durch höhere Hebesätze generiert werden. 3. Neue Hebesätze erforderlich Da die bisherigen Hebesätze mit Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraums, d.h. zum 1. Januar 2025, automatisch ihre Geltung verlieren (vgl. § 25 Abs. 2 GrStG), sollte jede Gemeinde die ab dem 1. Januar 2025 gültigen, neuen Hebesätze noch im Kalenderjahr 2024 festlegen. Die Hebesätze des Marktes Nittendorf wurden bislang im Rahmen der Haushaltssatzung bekanntgemacht. Aufgrund der Tatsache, dass noch vor dem 1. Januar 2025 eine Bekanntmachung der Hebesätze erfolgen soll, wird eine von der Haushaltssatzung separate Bekanntmachung der Hebesätze durch eine sogenannte Hebesatzsatzung notwendig. Die Hebesätze der Grundsteuern A und B sind seit der Gebietsreform im Jahre 1972 unverändert und liegen mit 250 % weit unter dem Landesdurchschnitt. Auszug aus der Marktratsitzung am 26.11.2024 Haugenried, FF-Haus  Dienstag, 28.01.2025, 19.00 Uhr Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Darstellung der finanziellen Lage des Marktes 2. Information über abgeschlossene, geplante und derzeit laufende Baumaßnahmen im Berichtszeitraum 3. Anfragen und Diskussion Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Nittendorf, 16.12.2024 Sammüller 1. Bürgermeister BEKANNTMACHUNG Bürgerversammlung 2025

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