Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

OKTOBER 2024 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 21 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen des Marktes Nittendorf“ und verantwortlich für deren Inhalt: Markt Nittendorf, 1. Bürgermeister Helmut Sammüller, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, Tel. 09404/642–0 Liebe Bürgerinnen und Bürger, unsere Bauhofmitarbeiter sind bemüht, die Gemeindestraßen so schnell wie möglich zu räumen und gegebenenfalls auch zu streuen. Dies geschieht aufgrund eines genau festgelegten Räum- und Streuplanes. In diesem ist unter anderem die Reihenfolge der zu räumenden Straßen nach der Dringlichkeit festgelegt. Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt werden können. Um einen reibungslosenWinterdienst zu ermöglichen, sollte der Weg für die Räumfahrzeuge frei sein. Bitte achten Sie darauf, dass PKWs möglichst auf dem eigenen Grundstück und nicht auf dem Gehweg oder der Straße parken. Die Marktgemeinde bittet insbesondere darum, nicht beidseitig oder am Ende von Sackgassen sowie in Wendehammern zu parken. Winterdienst In den letztenWochen häuften sich wiederum die Klagen darüber, dass vielfach Bäume und Sträucher aus Grundstücken in öffentliche Flächen wie Gehwege und Straßen hineinragen. Wir möchten die Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass sie verpflichtet sind, diese Bäume und Sträucher zurückzuschneiden. An Straßen dürfen bis zu einer Höhe von 4,50  Metern Äste nicht in die Fahrbahn reichen. Äste an Rad- und Fußwegen müssen bis zu einer  Höhe von 2,50 Metern gestutzt werden. Verkehrszeichen und Straßenlaternen dürfen  nicht verdeckt sein. Wir bitten alle Grundstückseigentümer, diese Regelungen einzuhalten.Wir möchten in aller Deutlichkeit darauf aufmerksam machen, dass in etwaigen Schadensfällen die betreffenden Grundstücksbesitzer haftbar gemacht werden können. Dies kann teuer zu stehen kommen. Bäume und Sträucher an Straßen Gemäß § 9 der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ haben die Vorder- und Hinterleger den Bürgersteig von Eis und Schnee zu befreien. Sofern kein Bürgersteig vorhanden ist, muss eine Gehbahn von 1 Meter Breite für Fußgänger geräumt werden. Die Vorder- und Hinterlieger haben diese Sicherungsflächen an Werktagen ab 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 08.00 Uhr von Schnee, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten  abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt) nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen  oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. den geräumten Schnee oder die Eisreste (Räum-  gut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Räum- und Streupflicht der Gehbahnen imWinter Standesamtliche Nachrichten EHESCHLIESSUNG 31.08.2024, Katharina Ferstl und Matthias Gemmer, wohnhaft in Undorf 09.09.2024, Sabrina Danner und Stefan Ibler, wohnhaft in Undorf GEBURT 29.08.2024, Paul Raban Straßer; Eltern: Lisa Straßer, wohnhaft in Eilsbrunn, und Fabian Gradl, wohnhaft in Schönhofen Standesamtliche Bekanntmachungen werden nur veröffentlicht, sofern eine entsprechende Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vorliegt.

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