SEPTEMBER 2024 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 21 Beteiligung des Marktes Nittendorf an der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark an der Autobahn-Solarpark Brunn-Laaber" der Gemeinde Brunn Der Gemeinderat Brunn hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 05.05.2022 auf Antrag der Ostwind Erneuerbare Energien GmbH, Regensburg, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunn sowie die Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung einer Photovoltaikanlage an der Autobahn auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 825 und 826 der Gemarkung Brunn Sondergebiet (SO) PV-Anlage „Solarpark an der Autobahn – Solarpark Brunn-Laaber“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 12 Absatz 2 BauGB als Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB) beschlossen. Anlass der Bauleitplanverfahren: Die bisherigen landwirtschaftlichen Flächen sollen in ein SO-Gebiet für Photovoltaik geändert werden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro für das Bauwesen Dipl. Ing. (FH) Christian Costa, Bad Kötzting, eingearbeitet. In seiner öffentlichen Sitzung vom 16.05.2024 fasste der Gemeinderat Brunn den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu den aktualisierten Planungsunterlagen in der Fassung vom 16.05.2024 und beschloss die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. BESCHLUSS: Der Markt Nittendorf erhebt im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark an der Autobahn-Solarpark BrunnLaaber" der Gemeinde Brunn keine Einwände. Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 16 Beteiligung des Marktes Nittendorf an der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark PettenhofSolarpark Brunn-Laaber" des Marktes Laaber Der Marktgemeinderat Laaber hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 04.04.2022 auf Antrag der Ostwind Erneuerbare Energien GmbH, Regensburg, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Laaber sowie die Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung einer Photovoltaikanlage an der Autobahn auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 651 und 653/2 der Gemarkung Laaber Sondergebiet (SO) PV-Anlage „Solarpark Pettenhof – Solarpark Brunn-Laaber“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 12 Absatz 2 BauGB als Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB) beschlossen. Anlass der Bauleitplanverfahren: Die bisherigen landwirtschaftlichen Flächen sollen in ein SO-Gebiet für Photovoltaik geändert werden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro für das Bauwesen Dipl. Ing. (FH) Christian Costa, Bad Kötzting, eingearbeitet. In seiner öffentlichen Sitzung vom 13.05.2024 fasste der Marktgemeinderat Laaber den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu den aktualisierten Planungsunterlagen in der Fassung vom 13.05.2024 und beschloss die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. BESCHLUSS: Der Markt Nittendorf erhebt im Rahmen der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Pettenhof-Solarpark Brunn-Laaber" des Marktes Laaber keine Einwände. Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 16 Errichtung von 2 Windkraftanlagen in der Gemeinde Sinzing (immissionsschutzrechtl. Genehmigung); Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens Die Firma Orsted Onshore Deutschland GmbH beim Landratsamt Regensburg die immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb zweier Windenergieanlagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1047 und 1052 der Gemarkung Viehhausen beantragt. Die beiden Windenergieanlagen sind als eine Anlage zur Nutzung vonWindenergie über 50 m unter die Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV einzustufen. BESCHLUSS: Der Markt Nittendorf nimmt Kenntnis vom Antrag der Firma Orsted Onshore Deutschland GmbH auf Neugenehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit § 19 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen am Standort der Gemeinde Sinzing (Fl.Nr 1047, 1052 Gemarkung Viehhausen). Der Markt Nittendorf erhebt keine Einwände gegen das Vorhaben. Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 16 Antrag auf Überplanung der Fl.Nr. 550, Gem. Schönhofen (Kühschlagstr.): Einbeziehungssatzung Der Antragssteller und Eigentümer der Fl.Nr. 550, Gem. Schönhofen hat eine Bauvoranfrage gestellt (Errichtung von 2 Einfamilienhäusern). Aufgrund der Lage im Außenbereich wurde seitens des Landratsamtes mitgeteilt, die Gemeinde solle eine Bauleitplanung durchführen. Dem Markt Nittendorf liegt bereits ein Angebot auf Übernahme der Planungsleistung vor. Mit dem Eigentümer ist ein Vertrag zu schließen, dass sämtliche Kosten der Eigentümer zu tragen hat. BESCHLUSS: Der Marktrat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB bezogen auf die Fl.Nr. 550, Gem. Schönhofen Die Kosten der Einbeziehungssatzung hat der Grundstückseigentümer zu tragen. Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0 Anwesend 16 Einziehung des Jägersteiges Etterzhausen Teile des Weges gehören der Gemeinde, der südliche Teil verläuft auf Privatgrund. Der (neue) Eigentümer wusste nichts von der Widmung und ist auch nach Kenntnisnahme nicht einverstanden mit der damaligen Widmung von 1982. Sollte der Markt Nittendorf weiterhin auf die Widmung bestehen, ist der Weg zu ertüchtigen; eine Treppenanlage sowie eine Stützmauer auf der Privatfläche sind zu erneuern. Das Verlegen des Weges und der damit verbundene Grundstücksankauf sind mit hohen Kosten verbunden. In einer Ortseinsicht hat sich der Vorschlag durchgesetzt, den Jägersteig „aufzulösen“. Fußgänger müssen dann Umwege in Kauf nehmen. Bewohner der betroffenen Hausnummern 18 bis 39 müssen über die Domspatzenstraße Richtung Nürnberger Straße gehen oder weiter nördlich über die Straße Am Tannach. Um eine damals beschlossene Widmung wieder aufzuheben, ist eine „Einziehung“ gem. Art. 8 BayStrWG (Bay. Straßen- und Wegegesetz) notwendig. Nach heutigen Beschluss ist die beabsichtigte Einziehung bekanntzugeben und für die Dauer von 3 Monaten öffentlich auszulegen. Markträtin Wegele lehnt die Einziehung ab. Der Jägersteig war stets eine fußläufige Verbindung für BESCHLUSS: Der Markt Nittendorf beschließt die Einziehung der im Markt Nittendorf, Lkr. Regensburg, liegenden Ortstraße „Jägersteig“ in der Gemarkung Etterzhausen mit der Widmungsbeschränkung Fußgängerweg (Fl. Nrn. 182/5,182/6,182/3) und einer Länge von 155m. Die Einziehungsverfügung wird nach der Wartezeit von drei Monaten bekanntgegeben Art. 8 Abs. 2 BayStrWG. Mehrheitlich beschlossen Ja 14 Nein 3 Anwesend 17 Erhöhung der Kindergartengebühren im Markt Nittendorf Das BRK trat mit dem Wunsch heran, die Kindergartengebühren zu erhöhen. Das Defizit werde sonst aufgrund von Preissteigerungen (u.a. Tarifsteigerung beim Personal ca.10%, sowie der allgemein gestiegenen Nebenkosten) in den kommenden Jahren immer mehr ansteigen. Die Leitungen der kirchlichen Träger stimmten diesem Sachverhalt zu. Aufgrund der durchgeführten Berechnungen ergibt sich folgende neue Gebührenstruktur. Elternbeiträge bisher Sep 20 3-4h 4-5h 5-6h 6-7h 7-8h 8-9h über 9h Krippe: – – 205 € 245 € 285 € 325 € 365 € 405 € Kindergarten: – – 110 € 121 € 132 € 143 € 154 € 165 € Neu ab Sep 24 3-4h 4-5h 5-6h 6-7h 7-8h 8-9h über 9h Krippe: – – 226 € 270 € 314 € 358 € 402 € 446 € Kindergarten: – – 121 € 133 € 145 € 157 € 169 € 182 € Die endgültigen Abrechnungen der einzelnen Einrichtungen liegen noch nicht schriftlich vor. Vorab wurde von allen Trägern aufgrund der bereits oben genannten Gründe Defizite angemeldet. Es wird darauf verwiesen, dass die Marktgemeinde durch die Gebührenanpassung zukünftig nur ein geringes Defizit zu tragen hat. Für die Erhöhung spricht unter anderen auch, dass seit 4 Jahren keine Preiserhöhung erfolgte. BESCHLUSS: Der Marktrat Nittendorf beschließt die Gebührenanpassung wie vorgestellt in den Kinderkrippen und -gärten im Markt Nittendorf zum September 2024. Mehrheitlich beschlossen Ja 16 Nein 1 Anwesend 17 Antrag CSU: Tätigkeiten an den gemeindlichen Friedhöfen Zusammenfassend sind sich die Markträte einig, dass Maßnahmen erforderlich sind. Diese können nicht alle gleichzeitig erledigt werden, da sonst die Gebühren in die Höhe schnellen. Erster Bürgermeister Sammüller schlägt vor, dieses Jahr im Thumhausener Friedhof den oberen Bereich und den Bereich um das Leichenhaus zu pflastern; den Bereich zu den Gräbern soll später gepflastert werden. BESCHLUSS: Die Verwaltung wird die Maßnahmen prüfen und Zug um Zug umsetzen. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Auszug aus der Marktratssitzung am 16.07.2024
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