Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF SEPTEMBER 2024 20 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes vom 04.04.1993 (GVbl S. 264) zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) erlässt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Labertal aufgrund des Beschlusses vom 04.07.2024 folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung: § 1 § 12 erhält folgende Fassung: Die Einleitungsgebühr beträgt für Schmutzwasser 2,60 €/m³  Niederschlagswasser  bebaute und befestigte Grundstücksfläche 0,54 €/m² § 2 § 20 erhält folgende Fassung: Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Nittendorf, den 05.07.2024 Gez. Sammüller 1. Verbandsvorsitzender Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Labertal Regensburg (RL). Das Ausländeramt des Landratsamtes Regensburg weist darauf hin, dass ab 01.08.2024 erstmalig im Bundesgebiet ankommende ukrainische Staatsangehörige eine vorherige Terminvereinbarung unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/online-services/online-termin-buchen/ vornehmen müssen, wenn sie – nach Ersterfassung in der Anker-Einrichtung Regensburg sowie nach melderechtlicher Erfassung in der Wohnortgemeinde – im Ausländeramt persönlich vorsprechen wollen. Dies entspricht der Regelung, wie sie auch für alle anderen Staatsangehörigen bereits gilt. Bisher gab es für Geflüchtete aus der Ukraine die Ausnahmeregelung, dass sie auch ohne Terminvereinbarung ins Ausländeramt kommen konnten. Im Landkreis Regensburg leben aktuell 2225 ukrainische Staatsangehörige, von denen knapp 2000 ein Aufenthaltsrecht nach der Massenzustromrichtlinie haben. Nach der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung wurden bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse automatisch bis 04.03.2025 verlängert. Diese wurden und werden für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen ORGANISATORISCHER HINWEIS DES AUSLÄNDERAMTES Neu ankommende Ukraine-Geflüchtete benötigen Terminvereinbarung Fundsachen Schlüsselbund (4 Stück mit grünem Anhän-  ger – gefunden: Nittendorf, Friedhof neu Reisekoffer (mit Bekleidung), Trolley – gefun-  den: Bushaltestelle, Regenburger Str., Nittendorf Schlüssel (2 Stück) – gefunden: Undorf,  Am Haslach Schlüssel (1 Autoschlüssel mit schwarzem  Anhänger und Band) – gefunden: A 3, Richtung Frankfurt Schlüssel (mit Anhängern) – gefunden:  Etterzhausen, Domspatzenstr./Ecke Almstr. Schlüsselbund (2 Stück) – gefunden: Nitten-  dorf, Auf der Haide Schlüssel (2 Stück) – gefunden: Nittendorf,  Bernsteinstraße Werkzeugkoffer – gefunden: Nittendorf,  Eilsbrunner Weg Halskette (mit Etui) – gefunden: Etterzhau-  sen, Sportplatz Schlüssel (1 Stück) – gefunden: Rewe Nitten-  dorf, Parkplatz Smartphone – gefunden: Nittendorf, Brun-  nenstraße, Spielplatz Fahrrad (Mountainbike) – gefunden: Undorf,  Birkenstraße Schlüsselbund (2 Schlüssel mit gelben An-  hänger) – gefunden: Nittendorf, Talstraße, Parkplatz Stepper Armbanduh – gefunden: Etterzhausen, Bade-  platz Schlüssel (1 Stück mit Anhänger) – gefun-  den: Bürgersteig zwischen Undorfer Weg und Loch Reisekoffer (mit Schuhen), Trolley – gefun-  den: Parkplazt Netto Markt Undorf Bargeld – gefunden: Nittendorf  Ring – gefunden: Etterzhausen, Badeplatz  Fahrrad (Mountainbike) – gefunden: Schön-  hofen, Nittendorfer Str. Fahrrad (Jugendrad) – gefunden: Schönhofen  Fahrrad (Kinderrad) – gefunden: Schönhofen  Standesamtliche Nachrichten EHESCHLIESSUNG 09.08.2024, Linda Riedl, wohnhaft in Viehhausen, und Jakob Götz, wohnhaft in Schönhofen Standesamtliche Bekanntmachungen werden nur veröffentlicht, sofern eine entsprechende Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vorliegt. Gemäß der Verordnung des Marktes Nittendorf vom 16.02.2004 über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden sind diese in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichenWegen, Straße und Plätzen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie außerhalb auf Geh-, Wanderund Radwegen ständig an der Leine zu führen. Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von zwei Metern nicht überschreiten. Ausgenommen von der Leinenpflicht sind: Blindenführhunde  Diensthunde der Polizei, des Strafvollzugs, des  Bundesgrenzschutzes, der Zollverwaltung und der Bundeswehr, soweit die Hunde sich im Einsatz befinden, Hunde, die zum Hüten einer Herde eingesetzt  werden, Hunde, die die für die Rettungshunde vorgesehe-  nen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst im Einsatz sind, im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde,  soweit der Einsatz dies erfordert Hundehaltungsverordnung: https://www.nittendorf.de/media/5192/ hundehaltungsverordnung.pdf Hinweis auf §1 Leinenpflicht der Hundehaltungsverordnung Foto: © Miramiska - Fotolia.com Online-Ausgabe Die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblatts des Marktes Nittendorf finden Sie auch als ePaper und zum Download unter www.nittendorf-aktuell.de

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