SEPTEMBER 2024 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 19 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen des Marktes Nittendorf“ und verantwortlich für deren Inhalt: Markt Nittendorf, 1. Bürgermeister Helmut Sammüller, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, Tel. 09404/642–0 Dorferneuerung Pettendorf 2 Gemeinde Pettendorf, Landkreis Regensburg Flurbereinigungsbeschluss Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz hat mit Flurbereinigungsbeschluss vom 11.04.2024 das Verfahren Pettendorf 2 - Dorferneuerung - angeordnet. Der Flurbereinigungsbeschluss und eine Gebietskarte sind in der Verwaltung des Marktes Nittendorf, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, vom 09.09.2024 mit 09.10.2024 ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Der Flurbereinigungsbeschluss und die Gebietskarte können innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz unter dem Link „Einleitung und Änderung des Verfahrensgebietes“ eingesehen werden (https://www.ale-oberpfalz.bayern.de/133301/ index.php/). Nittendorf, 19.08.2024 Gez. Helmut Sammüller 1. Bürgermeister BEKANNTMACHUNG EINER AUSLEGUNG IN EINEM AMTSBLATT MARKT NITTENDORF Bekanntmachung Auf Grund der Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Labertal folgende Haushaltssatzung: § 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 965.715 € im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 132.200 € ab. § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. § 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. § 4 (1) Betriebskostenumlage Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben. (2) Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 161.000 € festgesetzt. § 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft. Nittendorf, den 05.07.2024 Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Labertal Gez. Sammüller 1. Verbandsvorsitzender Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß § 4 BekV für die Dauer ihrer Gültigkeit in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Einsichtnahme bereit Art. 65 Abs. 3 GO). Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Labertalfür das Haushaltsjahr 2024
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