Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF JUNI 2024 22 1. Bürgermeister Helmut Sammüller eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktrates fest. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan Markt Nittendorf; Behandlung der Einwände aus der frühzeitigen Beteiligung; Billigungsbeschluss für Beteiligung Am 19.09.2019 fand der Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan statt.Am 26.09.2019 wurde eine Bürgerversammlung durchgeführt. Mit Schreiben vom 12.10.2020 wurden die Behörden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung aufgefordert Stellungnamen abzugeben. Erster Bürgermeister Sammüller begrüßt Herrn Bartsch und Frau Gernoth vom Ingenieurbüro Bartsch, Sinzing. In der Sitzung werden die Einwände zusammengefasst und erläutert, in wie weit diese zu einer Änderung der Planung führen. Zu folgenden Themen gab es Diskussionen: Undorf: nachdem die Fläche südlich der Buch-  enstr. und Eschenweg herausgenommen wurden, wäre es zu überlegen die Fläche der derzeitigen Mittelschule langfristig gesehen als Wohngebiet auszuweisen. Nach Aufstellungsbeschluss zur Ansiedlung eines Schulzentrums in der Jotzogrube und nach dieser Realisierung, würden sich die Flächen der Mittelschule als Wohngebiet anbieten. Die dargestellte Fläche beliefe sich auf rund 3,5 ha. In einemWA wären neben dem klassischen „Wohnen“ auch soziale Einrichtungen möglich. Pollenried: Die Gewerbeflächen sollen als einzige  größere Möglichkeit der Gewerbeentwicklung im Flächennutzungsplan enthalten bleiben. Die Flächen entlang der Marksteinstraße wurden  merklich reduziert; die Restflächen sollen aber so enthalten bleiben. Die Verschiebung des Landschaftsschutzgebietes  wäre ein eigenes Verfahren, das die Eigentümer beim Landratsamt anstoßen müssten. Goldberg: die geplante Wohnbaufläche wurde  mit einem Grünstreifen geteilt in einen südlichen und nördlichen Bereich; entlang der Straße könne sich ein Mischgebiet mit zB Nahversorgung ansiedeln. Die Lärmproblematik und auch die Entwässerung spielen hier eine wichtige Rolle. Die Tankstelle sollte nicht mitaufgenommen wer-  den. Erforderliche Baugenehmigungen können im Rahmen des § 35 BauGB erteilt werden. Penk: hier gibt es die Diskussion, ob aus einer  Alternativfläche (Wohnen) eine richtige Ausweisung entstehen soll. Es handelt sich um eine Fläche entlang der neuen Häuser und dem Kanuverleih. Nachdem dieser Ortsteil nicht an die Kanalisation angeschlossen ist, plädiert Erster Bürgermeister Sammüller und auch Herr Bartsch für eine Herausnahme. Dem stimmen die Markträte zu. Thumhausen: die beantragte rückwärtige Aus-  weisung um Fuße der Straße „Am Berg“ wird abgelehnt; man wolle keine 2. Baureihe. Außerdem gab es hier nach einer Bauausschusssitzung einen ablehnenden Beschluss. Nachdem das Wohngebiet „Thumhausen Süd“  fast vollständig bebaut wurde soll dieses als Bestandsfläche aufgenommen werden. Zeiler: die Alternativfläche im südlichen Bereich  soll als Wohngebiet weiterhin verfolgt werden; der Marktrat habe zudem einen Aufstellungsbeschluss über diese Fläche gefasst (Stichwort Tiny Haus Siedlung) Die Flächen weiter westlich sollen auch zukünf-  tig als Außenbereich bewertet werden. Auch der Ortsteil Hardt soll Außenbereich bleiben. Abschließend stellt Herr Bartsch die Flächen vor, die in Summe laut Flächennutzungsplanentwurf ausgewiesen werden: 17,4 ha Wohnen (vorher: 39,1 ha), 9,7 ha Mischgebiet (vorher: 11 ha), 18,4 ha Gewerbe (vorher: 20,5). Trotz einer deutlichen Reduzierung der Flächen kann der Bedarf gem. Entwicklungskonzept noch nachgewiesen werden. BESCHLUSS: Der Marktrat nimmt die vorgestellten Einwände und die daraus resultierenden Berücksichtigungshinweise aus der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis und befürwortet diese. Der Marktrat billigt den Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mit Datum vom 25.04.2024 und beauftragt die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Mehrheitlich beschlossen Ja 14 Nein 1 Anwesend 15 Auszug aus der Marktratssitzung am 25.04.2024 Regensburg (RL). Der Buchsbaumzünsler stellt eine zunehmende Bedrohung für die Buchsbäume in den Hausgärten dar. Sollte sich der Zünsler bereits im Garten angesiedelt haben und der Buchsbaum nicht mehr zu retten sein, muss dieser richtig entsorgt werden. Um dieser Plage entgegenzuwirken und die Verbreitung des Schädlings einzudämmen ist Folgendes zu beachten: Von den Raupen des Buchsbaumzünslers geht keine Gefahr aus. Somit können mit dem Buchsbaumzünsler befallene Buchsbäume bedenkenlos an den Grüngutsammelstellen und Kompostplätzen des Landkreises Regensburg oder der Gemeinden angeliefert werden. Durch die Hitzeentwicklung beim Kompostiervorgang auf den landkreiseigenen Kompostplätzen werden die Zünslerraupen und Eier nachhaltig vernichtet, was eine effektive Bekämpfung des Schädlings ermöglicht. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Entsorgung über die Restmülltonne nicht notwendig und auch nicht zugelassen ist. Bitte die dafür vorgesehenen Grüngutsammelstellen und Kompostplätze nutzen, um aktiv zur Eindämmung des Buchsbaumzünslers beizutragen. Für weitere Fragen und Informationen steht die Abfallberatung des Landkreises Regensburg unter der E-Mail abfallwirtschaft@landratsamt-regensburg.de gerne zur Verfügung. DER BUCHSBAUMZÜNSLER IST IM LANDKREIS AUF DEM VORMARSCH Entsorgung von mit dem Buchsbaumzünsler befallenen Buchsbaum Der Buchsbaumzünsler: Der Schädling bleibt lange unentdeckt Foto: JoseF seDlmeier

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