Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

JUNI 2024 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 19 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen des Marktes Nittendorf“ und verantwortlich für deren Inhalt: Markt Nittendorf, 1. Bürgermeister Helmut Sammüller, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, Tel. 09404/642–0 Am 2. Mai 2024 startet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur bayernweiten Lärmaktionsplanung. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Städte und Gemeinden in Bayern erhalten bis zum 13. Juni 2024 die Gelegenheit, sich zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu äußern und somit erneut an der Ausgestaltung dieses Plans mitzuwirken. Rückblick In der ersten Mitwirkungsphase bis Ende September 2023 konnten sich alle, die sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und von Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlten, per Fragebogen zu Lärmproblemen äußern.Während dieses Zeitraums haben insgesamt 588 bayerische Gemeinden und 8.194 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Die Fragebögen hat die Regierung von Oberfranken in einer zentralen Datenbank gesammelt und ausgewertet. Die Ergebnisse sind in den jetzigen Entwurf des Lärmaktions-plans eingeflossen. Zweite Phase Der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplans kann nun auf der Website www.umgebungslaerm.bayern.de eingesehen werden. In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht ab dem 2. Mai 2024 für Bürgerinnen und Bürger sowie alle bayerischen Städte und Gemeinden die Möglichkeit, sich zum Entwurf und dem bisherigen Verfahren der bayernweiten Lärmaktionsplanung zu äußern. Hierfür müssen Teilnehmende bis spätestens 13. Juni 2024 einen OnlineFragebogen ausfüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch angefordert werden unter: Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth. Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten. Die Ergebnisse werden zusammen mit dem finalen Lärmaktionsplan bis 18. Juli 2024 auf www.umgebungslaerm.bayern.de veröffentlicht. Bayernweiter Lärmaktionsplan: Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung startet! Regensburg (RL). In den kommenden Tagen wird die Förderung des Landkreises für musikalische Bildungseinrichtungen in Höhe von 111.840 Euro an 25 Sing- und Musikschulen sowie Musikvereine und Blaskapellen ausbezahlt. In den Genuss der Finanzspritze kommen alle Einrichtungen, die Musikunterricht für Kinder und Jugendliche anbieten. Landrätin Tanja Schweiger zeigt sich überzeugt, dass das Geld gut investiert ist: „Die musikalische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen liegt mir sehr am Herzen. Ich bin überzeugt, dass sie sich nebenbei auch positiv auf die soziale Kompetenz und die Persönlichkeitsbildung auswirkt“. Voraussetzung für eine Bezuschussung durch den Landkreis ist, dass die Bildungseinrichtung eine juristische Person des privaten Rechts ist und fachlich ausgebildetes Personal beschäftigt. Die ausführlichen Förderrichtlinien sowie nähere Informationen erhalten Sie unter kulturreferat@lra-regensburg.de. HINTERGRUND: Der Landkreis Regensburg hat darauf verzichtet, eine eigene Kreismusikschule einzurichten. Er setzt vielmehr auf dezentrale Einrichtungen, die den Bedürfnissen des ländlichen Raumes mehr entgegenkommen, und durch ehrenamtliches Engagement sehr viel wirtschaftlicher als größere zentrale Einheiten geführt werden können. KULTURFÖRDERUNG Zuschuss für Musikschulen und -vereine wird ausbezahlt

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