Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

unsere vereine 38 Mai 2024 Mitteilungsblatt Markt nittendorf Zu Pt 3 der Agenda „Bericht des Vorstan-  des“: Wie in der letzten JHV festgelegt, wurden für die Rehkitzrettung Zusatz-Akkus und ein Mehrfachladegerät angeschafft. Die Flugzeit der Drohne erhöht sich damit auf 125 Minuten. Die Wärmebildkamera (Spektralbereich 814µm) liefert guten Kontrast bei Sonneneinstrahlung bis ca. 9:00 Uhr. Danach ist die Kitzerkennung nicht mehr zuverlässig, da sich braune Flecken (z.b. Maulwurfhügel) durch die Sonneneinstrahlung entsprechend erwärmt wurden und somit die Wärmespots i) in der Anzahl erheblich zunehmen und ii) zu wenig von den Temperaturen der zu erkennenden Tieren unterscheidet. Vorstand Beer weist nochmals darauf hin, dass der Wildschaden im Wald am 1. Mai und am 1. Oktober und auf landwirtschaftlichen Flächen innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden der Gemeinde gemeldet werden muss! Vorstand Beer schlägt wiederholt eine gemeinsame Revierbegehung (Waldbesitzer, Jäger, Mitglied der Vorstandschaft und Förster) vor, sodass ein gemeinsames Verständnis erarbeitet wird und bei Problemfällen die weitere Vorgehensweise gemeinsam erarbeitet und festgelegt werden kann, wie z. B. Schwerpunktjagd etc. Für 2024 steht wieder die Aufnahme der Verbissgutachten an. Nach der Beurteilung aus dem Gutachten von 2021 liegt die Hegegemeinschaft Viehhausen bei „Verbiss zu hoch“ und „Abschuss deutlich erhöhen “! Für das Revier Nittendorf II wurde ein Einzelgutachten beantragt mit dem Beurteilungsergebnis „Verbiss tragbar“ und „Abschuss beibehalten“. Zu Pt 4 „Kassenbericht“:  Den Einnahmen (Jagdpacht) von 4238€ stehen Ausgaben von 3568€ gegenüber. Die Rücklagen (Wegebau, Wildschaden etc) betragen 11927€ Zu Pt 8 und Pt 9: Verlängerung/Änderung  der Jagdpachtverträge und Abstimmung hierzu: Der Pachtvertrag von Revier I lauft 2025 aus und bedarf somit einer Verlängerung oder Neuausschreibung. Nach intensiver Diskussion wird zur Abstimmung gebracht 1. Verlägerung der Pachtzeit für Revier I um 9 Jahre allerdings mit Reduzierung des Pachtzinses auf 4,20€/ha und Deckelung des Wildschadens auf 75% des Pachtzinses. Aus Gleichbehandlungsgründen wird der Pachtzins und Wildschadensdeckelung für Revier II für die restliche Laufzeit übernommen. Oder: 2. Neuausschreibung für Revier I Die geheime Abstimmung erbrachte eine klare Stimmenmehrheit (13:7) sowie Flächenmehrheit (246:91) für eine Verlägerung mit den entsprechenden Anpassungen. Zu Pt 10 „Verwendung des Jagdpacht-  schillings“ Bis dato wurde für Undorf kein Jagdpachtschilling ausbezahlt, sondern die entsprechenden Beträge für den Wegebau (oder entsprechend zweckgebundene Rücklagen) verwendet. Von der Vorstandschaft wird nun eine einheitliche Regelung für Undorf, Nittendorf, Pollenried, Loch vorgeschlagen: a) Je 200€ Spende für Altennachmittage für Undorf und Nittendorf zweckgebunden an die Kirchenverwaltungen (wie seit vielen Jahren) b) Ausbezahlung des Jagdpachtschilling von 4€/ha unabhängig einer geographischen Zuordnung. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung wobei Bagatellbeträge unter 10€ nicht ausbezahlt werden Die Versammlung stimmt ohne Gegenstimmen für den Vorschlag. Die Jagdgenossenschaft bittet hier ihre Mitglieder ihre Bankverbindung (wenn mit entsprechenden Flächenangaben zwecks Abgleich mit dem Jagdkataster) an Gottfried Beer (Vorstand, vorzugsweise per Einwurf in Briefkasten oder per email gum.beer@t-online.de) oder Johann Hammer (Kassenwart) zu melden. Entsprechende Vertraulichkeit /Datenschutz ist selbstverständlich. Herr Beer weist hier ausdrücklich darauf hin, dass hier die Jagdgenossen die Bringschuld haben. Seitens der Jagdgenossenschaft besteht keine „Holschuld“. Die Frist zur Einreichung der Ausbezahlung (= Mitteilung der Bankverbindung) endet am 15. Juli 2024. Gottfried Beer Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Nittendorf, Hochrainstr. 8, 93152 Nittendorf auszüge aus dem protokoll der jahreshauptVersammluNg am 15.03.2024: Jagdgenossenschaft nittendorf anzeiGe anzeiGe Anzeigenschaltung Wir beraten Sie gerne zu den Werbemöglichkeiten im Amtlichen Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf: Fon 0941 / 44806813 Mail info@nittendorf.das‑amtliche.info Web nittendorf.das‑amtliche.info i

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