Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

MAI 2024 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 21 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen des Marktes Nittendorf“ und verantwortlich für deren Inhalt: Markt Nittendorf, 1. Bürgermeister Helmut Sammüller, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, Tel. 09404/642–0 Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz hat mit Flurbereinigungsbeschluss vom 11.04.2024 das Verfahren Pettendorf 2 - Dorferneuerung - angeordnet. Der Flurbereinigungsbeschluss und eine Gebietskarte sind in der Verwaltung des Marktes Nittendorf, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, vom 06.05.2024 mit 06.06.2024 ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Der Flurbereinigungsbeschluss und die Gebietskarte können innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz unter dem Link „Einleitung und Änderung des Verfahrensgebietes“ eingesehen werden (https://www.ale-oberpfalz.bayern.de/133301/ index.php/). Nittendorf, 27.04.2024 gez. Helmut Sammüller 1. Bürgermeister BEKANNTMACHUNG EINER AUSLEGUNG IN EINEM AMTSBLATT MARKT NITTENDORF Dorferneuerung Pettendorf 2 Gemeinde Pettendorf, Landkreis Regensburg Flurbereinigungsbeschluss Bekanntmachung Die Marktverwaltung ist verpflichtet, die Grabdenkmäler in den gemeindlichen Friedhöfen zur Vermeidung von Gefahren alljährlich auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen. Diese Überprüfung findet am Dienstag, den 14. Mai 2024, zu folgenden Uhrzeiten statt: Nittendorf (neuer Friedhof) 9.00 Uhr – 9.20 Uhr  Etterzhausen 9.30 Uhr – 9.50 Uhr  Thumhausen 10.00 Uhr – 10.20 Uhr  Undorf 10.30 Uhr – 11.15 Uhr  Interessierte Grabnutzungsberechtigte können sich zu den angegebenen Zeiten einfinden, um bei der Kontrolle anwesend zu sein. Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass Grabdenkmäler nicht mehr standsicher sind, so hat der Markt als Friedhofsträger im Interesse der Verkehrssicherheit notwendige Anordnungen zu erlassen. Die Friedhofsverwaltung wird den Nutzungsberechtigten schriftlich von der mangelnden Standsicherheit unterrichten und ihn unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, für die Standsicherheit des Grabmales zu sorgen. Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung, Tel. 09404/642-114, gerne zur Verfügung. Überprüfung der Standsicherheit der Grabdenkmäler in den gemeindlichen Friedhöfen

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