Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

MÄRZ 2024 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 23 Vollzug der Bedarfsermittlung im Kindertagesstättenbereich: Errichtung eines Kindergartens mit Kinderkrippe in Schönhofen Die geplante Verschiebung des Kindergartens auf Flächen des Sportvereines hat sich nicht realisieren lassen. Nun soll der ursprüngliche Plan, nämlich die Errichtung des Kindergartens jenseits der Laber, an der Schloßstraße, vorangetrieben werden. Aufgrund der in der Dezember Sitzung beschlossenen Bedarfsermittlung kann festgestellt werden, dass in Schönhofen eine Einrichtung mit einer Kinderkrippengruppe und zwei Kindergartengruppen genügt. Zusätzlich sollte eine Erweiterung baulich möglich sein. BESCHLUSS: Der Marktrat beschließt die Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung im Ortsteil Schönhofen mit einer Kinderkrippengruppe und zwei Kindergartengruppen. Der Bau soll an der Schloßstraße geplant werden. Die Möglichkeiten zur Erweiterung soll vorgesehen werden. Einstimmig beschlossen: Ja 18 Nein 0 Anwesend 18 Marktrat Kellner kommt um 19:20 Uhr in die Sitzung Vollzug der Bedarfsermittlung im Kindertagesstättenbereich: Errichtung einer Kinderkrippe in Etterzhausen Im Rahmen des Neubaus für das Haus der Begegnung sollen Räumlichkeiten für zwei Krippengruppen geschaffen werden. Die Krippengruppe soll in den Neubau ziehen. Im Bestandshaus kann so Platz für eine gemischte Gruppe oder eine Kindergartengruppe entstehen. Zusätzlich ist eine energetische Sanierung des Altbestandes (insbesondere der Heizung) zu überlegen. Man rechne mit der regulären FAG Förderung in Höhe von 50-60 % der zuwendungsfähigen Kosten. BESCHLUSS: Der Marktrat beschließt die Errichtung zweier Krippengruppen im „Haus der Begegnung“. Die Bestandskrippengruppe kann zu einer Kindergartengruppe oder einer gemischten Gruppe umgewandelt werden. Der Marktrat hat weiterhin Kenntnis von dem geplanten Trägerwechsel. Die Trägerschaft von der katholischen Expositur Etterzhausen zu der „Caritas Kita gGmbH“ soll voraussichtlich zum 01.01.2025 erfolgen. BESCHLUSS: 18:0 Stimmen Zusätzlich beschließt der Marktrat Nittendorf den Eintritt in die Planung zu einer energetischen Sanierung des bestehenden Kindergartens (Altbau), inkl. einer Bestandsaufnahme und einer Kostenschätzung Einstimmig beschlossen: Ja 18 Nein 0 Anwesend 18 Änderung der "Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen und deren Ablösung (Garagen- und Stellplatzsatzung GaStS) des Marktes Nittendorf" Unter 1.3 der Anlage ist geregelt, dass für „Gebäude für Altenwohnungen“ 0,5 Stellplätze proWohneinheit erforderlich sind. Nun stellt sich für die Verwaltung die Frage wie dieser Passus überhaupt ausgelegt werden soll: Wann ist man „alt“  Welche Merkmale- genügt barrierefrei  Was ist mit Auszug eines „Alten“ und Einzug ei-  ner „jungen“ Person Nachdem diese Fragen auch von Seiten des Landratsamtes nicht zufriedenstellend geklärt werden konnten, sollte dieser Passus entfernt werden. Abweichungen nach § 8 der Satzung sind weiterhin möglich. Auch in Gebieten mit Bebauungsplänen ist eine individuelle Regelung möglich. Erster Bürgermeister Sammüller fragt nach, ob der Stauraum vor Garagen erhöht werden sollte. Laut Gesetz beträgt dieser 3 Meter – er könnte auf z.B. 5 Meter erhöht werden. BESCHLUSS: Der Stauraum (Fläche zwischen öffentlicher Straße und Garage) wird in der Satzung geregelt. Er wird auf 5 Meter festgesetzt. Abstimmungsergebnis: 6 : 12 Stimmen (abgelehnt) Weiterhin wird über die Streichung der Regelung für Gebäude mit Altenwohnungen abgestimmt: BESCHLUSS: Der Marktrat Nittendorf beschließt die Änderung der „Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen und deren Ablösung (Garagen- und Stellplatzsatzung)“ vom 15.10.2016. Im Bereich der Anlage zu § 3 der Satzung wird die Nr. 1.3 „Gebäude mit Altenwohnungen“ gestrichen. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung auszufertigen und bekanntzugeben. Einstimmig beschlossen: Ja 18 Nein 0 Anwesend 18 Antrag auf Überplanung des Grundstückes Fl.Nr. 533, Gemarkung Schönhofen Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Überplanung des Grundstückes Fl.Nr. 533, Gemarkung Schönhofen vor. Die Kosten müssten vom Eigentümer getragen werden. Das öffentliche Bedürfnis für eine Bauleitplanung ist kritisch zu sehen. BESCHLUSS: Der Marktrat nimmt den Antrag auf Überplanung der Fl.Nr. 533, Gemarkung Schönhofen zur Kenntnis. Ziel ist die Schaffung von Baurecht im nördlichen Bereich. Der Marktrat beschließt folglich die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB. Die Kosten der Einbeziehungssatzung hat der Grundstückseigentümer zu tragen. Einstimmig beschlossen: Ja 18 Nein 0 Anwesend 18 Bebauung der Fl.Nr. 19, Gem. Eichhofen, im Ortsteil Thumhausen Es geht um die erworbene Hofstelle in Thumhausen. Die Verwaltung schlägt folgende Vorgehensweise vor: Lediglich die Fl.Nr. 19 im Eigentum der Gemeinde wird überplant. Eine größere Ausweisung auf der Fl.Nr. 102 wird nicht weiter vorangetrieben. Die Grundstücksverhandlungen waren nicht zielführend. Ziel ist die Schaffung von Parkplätzen für die Allgemeinheit und Parzellierung für Einfamilien- oder Doppelhäuser. Die Gebäude sollen sich der Umgebung einfügen, so dass ein Baurecht nach § 34 BauGB erzielt werden kann. Eine Überplanung mit Bebauungsplan ist nicht erforderlich. BESCHLUSS: Der Marktrat stimmt dem weiteren Vorgehen der Verwaltung zu. Eine Überplanung der Fl.Nr. 19 mit Stellplätzen und Einfamilien- oder Doppelhäusern, die sich der Umgebung einfügen, wird vorangetrieben. Einstimmig beschlossen: Ja 18 Nein 0 Anwesend 18 Bestätigung der 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren Eichhofen, Pollenried, Undorf Der Markt Nittendorf hat auf Grund von Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG i.V.m. Art. 37 Abs. 1 GO die Bestätigung des 1. Kommandanten und des Kommandantenstellvertreters vorzunehmen. Die Stellungnahmen des Kreisbrandrates Wolfgang Scheuerer liegen vor. Herr Daniel Ng (FF Eichhofen), Herr Johannes Bleicher (FF Pollenried), Herr Michael Bleicher (FF Undorf) haben die erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen und können ohne Vorbehalt für das Amt des 1. Kommandanten bestätigt werden. BESCHLUSS: Herr Daniel Ng wird durch den Markt Nittendorf für das Amt des 1. Kommandanten bestätigt. Einstimmig beschlossen: Ja 18 Nein 0 Anwesend 18 BESCHLUSS: Herr Johannes Bleicher wird durch den Markt Nittendorf für das Amt des 1. Kommandanten bestätigt. Einstimmig beschlossen: Ja 18 Nein 0 Anwesend 18 BESCHLUSS: Herr Michael Bleicher wird durch den Markt Nittendorf für das Amt des 1. Kommandanten bestätigt. Einstimmig beschlossen: Ja 17 Nein 0 Anwesend 18 Persönlich beteiligt 1 Bestätigung der stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren Eichhofen, Pollenried, Undorf Der Markt Nittendorf hat auf Grund von Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG i.V.m. Art. 37 Abs. 1 GO die Bestätigung des 1. Kommandanten und des Kommandantenstellvertreters vorzunehmen. Die Stellungnahmen des Kreisbrandrates Wolfgang Scheuerer liegen vor. Herr Stefan Weinzettl (FF Eichhofen) hat den erforderlichen Lehrgang (Leiter einer Feuerwehr) noch nicht nachgewiesen. Dies ist in der Bestätigung gem. Art.8 Abs.4 BayFwG als Auflage zu machen. Die Bestätigung des Herrn StefanWeinzettl zum stellvertretenden Kommandanten der FF Eichhofen kann somit nur unter Vorbehalt bis zum Nachweis des erforderlichen Lehrgangs „Leiter einer Feuerwehr“ erteilt werden. BESCHLUSS: Herr Stefan Weinzettl wird durch den Markt Nittendorf für das Amt des stellv. Kommandanten bestätigt. Die Bestätigung erfolgt auf Widerruf und unter Vorbehalt bis zum Nachweis des erforderlichen Lehrgangs „Leiter einer Feuerwehr“. Einstimmig beschlossen: Ja 18 Nein 0 Anwesend 18 Herr Thomas Forchhammer (FF Pollenried), Herr Normann Marsch (FF Undorf) und Herr Michael Seebauer (FF Undorf) haben die erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen und können ohne Vorbehalt für das Amt des stellv. Kommandanten bestätigt werden. Beschluss: Herr Thomas Forchhammer wird durch den Markt Nittendorf für das Amt des stellv. Kommandanten bestätigt. Einstimmig beschlossen: Ja 18 Nein 0 Anwesend 18 BESCHLUSS: Herr Norman Marsch wird durch den Markt Nittendorf für das Amt des stellv. Kommandanten bestätigt. Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18 BESCHLUSS: Herr Michael Seebauer wird durch den Markt Nittendorf für das Amt des stellv. Kommandanten bestätigt. Einstimmig beschlossen: Ja 18 Nein 0 Anwesend 18 Auszug aus der Marktratssitzung am 30.01.2024

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