Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

MÄRZ 2024 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 21 Aufgrund der Art. 40 Abs. 1 und 2 sowie Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab folgende Haushaltssatzung § 1 Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 8.835.000,-- € und Aufwendungen mit 9.903.500,-- € und im Vermögensplan in den Einnahmen mit 8.880.000,-- € und Ausgaben mit 8.880.000,-- € ab. § 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.600.000,-- € festgesetzt. § 3 Es bestehen keine Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt. § 4 Umlagen werden nicht erhoben. § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 3.000.000,-- € festgesetzt. § 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. § 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Ort, Datum Beratzhausen, 07.12.2023 Zweckverband zur Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab (Siegel) 1. Verbandsvorsitzender Josef Bauer Haushaltssatzung des Zweckverbandes der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab (Landkreis Regensburg) für das Haushaltsjahr 2024

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