Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF JUNI 2023 24 Verabschiedung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023; Beschluss über Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm 2023 Erster Bürgermeister Sammüller verweist auf die Ergebnisse des vorberatenden Finanzausschusses. Nachdem keine weiteren Fragen oder Anmerkungen seitens der Markträte kommen bedankt sich Herr Erster Bürgermeister Sammüller recht herzlich bei der Kämmerin Frau Federl. BESCHLUSS: 1. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 Der Marktrat beschließt für das Haushaltsjahr 2023 folgende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen aufzustellen. HAUSHALTSSATZUNG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2023 MARKT NITTENDORF Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Nittendorf folgende Haushaltssatzung: § 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.258.817 € im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.496.300 € ab. § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 1.500.000 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. § 4 Die Steuersätze ( Hebesätze ) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A 250 v.H. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe Grundsteuer B 250 v.H. für Grundstücke Gewerbesteuer 300 v.H. § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.876.469 € festgesetzt. § 6 Die in der Anlage zum Haushaltsplan 2023 aufgeführten Deckungsringe sind gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 KommHV gegenseitig deckungsfähig. § 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft. Nittendorf, Siegel Sammüller 1. Bürgermeister Abstimmungsergebnis 20:0 Stimmen 2. Stellenplan 2023 Der Marktrat stimmt dem Stellenplan 2023 in der vorliegenden Fassung zu. Abstimmungsergebnis 20:0 Stimmen 3. Finanzplan 2023 Der Marktrat stimmt dem Finanzplan 2023 in der vorliegenden Fassung zu. Abstimmungsergebnis 20:0 Stimmen 4. Investitionsprogramm 2023 Der Marktrat stimmt dem Investitionsprogramm für die Jahre 2023 – 2026 in der vorliegenden Fassung zu. Abstimmungsergebnis 20:0 Stimmen Jahresrechnung 2022: Vorlage und Bekanntgabe an den Marktrat Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Marktrat vorzulegen. Diese Vorlage dient dem Marktrat zur Kenntnis. Der Vorlage der Jahresrechnung an den Marktrat schließt sich die örtliche Prüfung an. FESTSTELLUNG DES ERGEBNISSES DER HAUSHALTSRECHNUNG Verwaltungshaushalt: Solleinnahmen 17.532.699,96 € Sollausgaben 17.532.699,96 € Ansatz 15.993.150,00 € Vermögenshaushalt Solleinnahmen 5.384.045,98 € Sollausgaben 5.384.045,98 € Ansatz 9.291.500,00 € Gesamthaushalt Solleinnahmen 22.916.745,94 € Sollausgaben 22.916.745,94 € Ansatz 25.284.650,00 € Die Jahresrechnung samt Rechenschaftsbericht und Anlagen sind dem Tagesordnungspunkt beigefügt. Der Marktrat nimmt von der Jahresrechnung 2022 Kenntnis. 15. Änderung des Regionalplanes der Region Regensburg; Beteiligung des Marktes Nittendorf Zur geplanten Änderung kann der Markt Nittendorf Einwände vorbringen. Vorschlag der Verwaltung: Zu Punkt 2.1.2.:  Hier könnte man fordern, dass nicht nur der Neubau eines Gymnasiums, sondern auch der Neubau einer Realschule örtlich festgesetzt werden soll- sprich im Markt Nittendorf. Auch der Neubau eines Gymnasiums soll in Nittendorf genannt werden. Seitens der Markträte werden folgende Vorschläge gemacht: Zu Punkt 2.4.2.:  Markträtin Arnold schlägt vor, für eine bedarfsgerechte fachärztliche Versorgung in Nittendorf, einen Hautarzt zu fordern. Zu Punkt 2.4.6.:  Marktrat Dr. Bawidamann plädiert dafür, dass MVZ (medizinische Versorgungszentren) nicht von Finanzinvestoren, sondern im Sinne der kommunalen Versorgung von Ärzten, Kommunen oder Krankenhäusern betrieben werden sollen. Zu Punkt 2.5.1.:  Marktrat Dr. Sieber schlägt vor, für Nittendorf einen Notarztstandort zu fordern. Zu Punkt 3.2.1.:  Marktrat Dr. Bawidamann plädiert dafür bei den Baudenkmälern auch die Burgruine Loch und die Kirchen in Penk und Haugenried mit aufzunehmen. BESCHLUSS: Der Markt Nittendorf gibt im Rahmen der Beteiligungsmöglichkeit die oben genannten Einwände ab und stimmt ansonsten der 15. Änderung des Regionalplanes der Region Regensburg zu. Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Antrag CSU Ortsverbände, Junge Union Nittendorf, Frauenunion Nittendorf auf Bezuschussung von Balkonkraftwerken Der Markt Nittendorf solle die Anschaffung sogenannter Balkonkraftwerke (mit einer Maximalleistung von 600Wp) fördern. Gemäß Antrag sollten 25 € pro 100 Wp bzw. max 150 € gezahlt werden. In der darauffolgenden Diskussion werden Für- und Wider Argumente ausgetauscht. Nach der Diskussion formuliert Erster Bürgermeister Sammüller folgenden Beschluss: BESCHLUSS: DemAntrag der CSU Ortsverbände Nittendorf, Junge Union Nittendorf und Frauenunion Nittendorf auf Bezuschussung von Balkonkraftwerken (ohne die genaue Nennung einer Höhe) wird wie vorgestellt zugestimmt. Mehrheitlich abgelehnt Ja 10 Nein 11 Anwesend 21 Auszug aus der Marktratssitzung am 18.04.2023 Möglichkeit, dass sich Nutzer der E-Fahrzeuge bei Problemen oder im Pannenfall an eine Notfall-Hotline wenden können. Diese telefonisch unter 0941 6013838 erreichbar. Kostenfreies Auftanken an allen Standortladepunkten – günstige Nutzungsgebühren Die Fahrzeuge des eCarsharings der KERL eG sind zum Abschluss der Nutzungszeit wieder an den jeweiligen Standort zurückzubringen und können dort kostenfrei aufgetankt werden. Für die erste (angefangene) Nutzungsstunde wird ein Betrag von fünf Euro, für die zweite und dritte von jeweils vier Euro und für jede weitere zwei Euro in Rechnung gestellt. Zuzüglich wird eine Kilometerpauschale von 0,20 €/Nutzungsstunde berechnet. Für Jahresabonnenten des RVV gibt es sogar noch einen weiteren Rabatt. Die einmalige Registriergebühr beträgt 29,99 Euro. Bei Registrierung am Landratsamt oder der Standortgemeinde gibt es ein RVV-Streifenticket dazu Der RVV stellt jedem Neukunden des eCarsharing der KERL eG, der die Registrierung am Landratsamt Regensburg oder an einer Standortkommune im Landkreis durchführen lässt, einmalig unentgeltlich ein Streifen-Ticket zur Verfügung. Der entsprechende Gegenwert kann auch auf dem RVV-Kundenkonto gutgeschrieben werden. Kontakt: Bei weiteren Fragen steht das Team der KERL eG unter 0941 4009-464 gerne zur Verfügung.

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