FEBRUAR 2023 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 19 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen des Marktes Nittendorf“ und verantwortlich für deren Inhalt: Markt Nittendorf, 1. Bürgermeister Helmut Sammüller, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, Tel. 09404/642–0 Alle 6 Jahre, nach Ablauf der Eichzeit, werden vom Zweckverband die Wasserzähler ausgewechselt. Unsere Mitarbeiter werden deshalb in den nächsten Monaten unterwegs sein und bei einemTeil unserer Kunden die Zähler wechseln. Auf Verlangen können unsere Techniker auch ihren Dienstausweis vorzeigen. Die Zählerwechsel werden unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln durchgeführt. gez. Josef Bauer 1. Vorsitzender DER ZWECKVERBAND DER WASSERVERSORGUNGSGRUPPE LABER-NAAB, BERATZHAUSEN, INFORMIERT: Zählerwechsel Schönhofen, Sportheim Donnerstag, 02.03.2023, 19:00 Uhr Haugenried, FF-Haus Mittwoch, 08.03.2023, 19:00 Uhr Undorf, Kultursaal Montag, 13.03.2023, 19:00 Uhr Eichhofen, Brauereigasthof Eichhofen Donnerstag, 16.03.2023, 19:00 Uhr Etterzhausen, FF-Haus Donnerstag, 23.03.2023, 19:00 Uhr Pollenried, FF-Haus Dienstag, 28.03.2023, 19:00 Uhr Nittendorf, Rathaus Sitzungssaal Donnerstag, 30.03.2023, 19:00 Uhr Folgende Tagesordnung ist jeweils vorgesehen: 1. Darstellung der finanziellen Lage des Marktes 2. Information über abgeschlossene, geplante und derzeit laufende Baumaßnahmen im Berichtszeitraum 3. Anfragen und Diskussion Nittendorf, 17.01.2023 Helmut Sammüller 1. Bürgermeister Bekanntmachung Bürgerversammlungen 2023 Regensburg (RL). Sport- und Schützenvereine aufgepasst: Die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale 2023 („Übungsleiterzuschüsse“) müssen bis spätestens 01. März 2023 beim Landratsamt Regensburg eingegangen sein. Verspätet abgegebene Anträge können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden. Zu richten ist der Antrag an das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 12, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg. Beizufügen sind die gültigen Übungsleiterlizenzen im Original. Bei Übungsleiterlizenzen ohne Prägung, bei Ausdrucken der Übungsleiterlizenzen, die lediglich digital zur Verfügung stehen, oder bei Lizenzaufteilung ist die zusätzliche Abgabe des Formulars „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ zwingend erforderlich. Für die Landkreisförderung muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Grundlagen dieser Förderung bilden die Mitgliedermeldungen der jeweiligen Verbände und die bei der staatlichen Förderung berücksichtigten Übungsleiterlizenzen. Die Formulare und weitere Informationen sind auf der Landkreis-Homepage abrufbar unter www.landkreis-regensburg.de, Bürgerservice – Kommunales – Kommunalaufsicht, Abgaben, Zuschüsse – Vereinspauschale des Freistaates Bayern (Übungsleiterzuschüsse) gewähren. Bei Fragen steht Frau Kronawitter, Telefon: 0941 4009173, E-Mail: kommunalaufsicht@landratsamt-regensburg.de gerne zur Verfügung. Bei persönlicher Abgabe der Unterlagen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, wird um Angabe einer E-Mail-Adresse in den Antragsunterlagen gebeten. FÖRDERUNG: SPORT- UND SCHÜTZENVEREINE KÖNNEN JETZT IHRE ANTRÄGE STELLEN Vereinspauschale jetzt beantragen – Stichtag 01. März 2023
RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=