JANUAR 2023 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 19 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen des Marktes Nittendorf“ und verantwortlich für deren Inhalt: Markt Nittendorf, 1. Bürgermeister Helmut Sammüller, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, Tel. 09404/642–0 Ab Mitte Dezember 2022 werden wir wieder dieWasserzähler-Ablesekarten an alle Abnehmer versenden. Wir bitten Sie deshalb, nach Erhalt der Ablesekarte Ihren Wasserzählerstand zum 31.12. abzulesen und uns diesen bis spätestens 07. Januar 2023 auf einen der folgenden Wege mitzuteilen: per Post (einfach Ablesekarte ausfüllen und an uns senden) per Online-Formular (www.zv-laber-naab.de/ab- lesung) (Jetzt auch per Smartphone/Tablet bedienbar. Scannen Sie den QR-Code (finden Sie auch auf Ihrer Ablesekarte) mit Ihrem mobilen Gerät ab und Sie werden direkt zum Online-Formular weitergeleitet) ZUR ONLINE-ZÄHLERABLESUNG: Als Zugangsdaten zur Online-Zählerablesung benötigen Sie Ihre Zählernummer sowie das Passwort – beide Angaben finden Sie auf Ihrer Ablesekarte. Bitte melden Sie den Stand Ihres Gartenwasserzählers direkt Ihrer zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Der Zweckverband dankt Ihnen für Ihre Mithilfe. Franz Herrler Werkleiter Der Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab, Beratzhausen, informiert: Gemäß § 9 der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ haben die Vorder- und Hinterleger den Bürgersteig von Eis und Schnee zu befreien. Sofern kein Bürgersteig vorhanden ist, muss eine Gehbahn von 1 – 1,20 Meter Breite für Fußgänger geräumt werden. Die Vorder- und Hinterlieger haben diese Sicherungsflächen an Werktagen ab 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 08.00 Uhr von Schnee, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt) nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. den geräumten Schnee oder die Eisreste (Räum- gut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Räum- und Streupflicht der Gehbahnen imWinter Liebe Bürgerinnen und Bürger, unsere Bauhofmitarbeiter sind bemüht, die Gemeindestraßen so schnell wie möglich zu räumen und gegebenenfalls auch zu streuen. Dies geschieht aufgrund eines genau festgelegten Räum- und Streuplanes. In diesem ist unter anderem die Reihenfolge der zu räumenden Straßen nach der Dringlichkeit festgelegt.Wir bitten umVerständnis, dass nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt werden können. Um einen reibungslosenWinterdienst zu ermöglichen, sollte der Weg für die Räumfahrzeuge frei sein. Bitte achten Sie darauf, dass Pkws möglichst auf dem eigenen Grundstück und nicht auf dem Gehweg oder der Straße parken. Die Marktgemeinde bittet insbesondere darum, nicht beidseitig oder am Ende von Sackgassen sowie in Wendehammern zu parken. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Helmut Sammüller 1. Bürgermeister Winterdienst
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