Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

DEZEMBER 2022 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 29 unsere Bauhofmitarbeiter sind bemüht, die Gemeindestraßen so schnell wie möglich zu räumen und gegebenenfalls auch zu streuen. Dies geschieht aufgrund eines genau festgelegten Räum- und Streuplanes. In diesem ist unter anderem die Reihenfolge der zu räumenden Straßen nach der Dringlichkeit festgelegt.Wir bitten umVerständnis, dass nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt werden können. Um einen reibungslosenWinterdienst zu ermöglichen, sollte der Weg für die Räumfahrzeuge frei sein. Bitte achten Sie darauf, dass Pkws möglichst auf dem eigenen Grundstück und nicht auf dem Gehweg oder der Straße parken. Die Marktgemeinde bittet insbesondere darum, nicht beidseitig oder am Ende von Sackgassen sowie in Wendehammern zu parken. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Helmut Sammüller Erster Bürgermeister WINTERDIENST Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gemäß § 9 der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ haben die Vorder- und Hinterleger den Bürgersteig von Eis und Schnee zu befreien. Sofern kein Bürgersteig vorhanden ist, muss eine Gehbahn von 1 – 1,20 Meter Breite für Fußgänger geräumt werden. Die Vorder- und Hinterlieger haben diese Sicherungsflächen an Werktagen ab 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 08.00 Uhr von Schnee, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten  abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt) nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen  oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. den geräumten Schnee oder die Eisreste (Räum-  gut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Räum- und Streupflicht der Gehbahnen imWinter Jahreszeitbedingt werden die Kompostplätze des Landkreises Regensburg in Beratzhausen, Regenstauf sowie der Grüngutlagerplatz Pollenried (ehemals Kompostplatz) ab dem 05.12.2022 für die Öffentlichkeit geschlossen. Letztmals kann am Samstag, 03.12.2022 von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr angeliefert werden. Unaufschiebbare größere, insbesondere gewerbliche Anlieferungen ab dem 05.12.2022 sind nur nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung beim Landkreis Regensburg (Tel. 0941/4009-363) möglich. Diese Regelung gilt auch für Christbaumsammelaktionen durch Gemeinden und sonstige Organisationen. Für Anlieferungen von Grüngut und holzigen Abfällen in Kleinmengen stehen weiterhin die Grüngutcontainer in den Wertstoffhöfen zur Verfügung. Am Samstag, den 07.01.2023 sind die landkreiseigenen Kompostplätze Beratzhausen und Regenstauf sowie der Grüngutlagerplatz Pollenried von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr für die Anlieferung von naturbelassenen Weihnachtsbäumen und Adventskränzen, d.h. ohne Weihnachtsschmuck jeglicher Art, Farb- und Schneespray, Drähten und insbesondere Lametta, geöffnet. An diesem Tag sind auch die Anlieferung von kompostierbarem Grüngut entsprechend den Annahmebedingungen sowie der Kauf von Kompost möglich. Ab Samstag, den 18.02.2023 kann wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten angeliefert werden. Saisonbedingte Schließung des Grüngutlagerplatzes in Pollenried (ehemals Kompostplatz) Online-Ausgabe Die aktuelle Ausgabe des Mitteilungsblatts des Marktes Nittendorf finden Sie als ePaper und zum Download unter www.nittendorf-aktuell.de

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