Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF DEZEMBER 2022 28 Windpark Sinzing; Vorstellung des Planungsstandes durch die OSTWIND Erneuerbare Energien GmbH Windpark Sinzing; Vorstellung des Planungsstandes durch Herrn Schweyer, OSTWIND Erneuerbare Energien GmbH. Erläuterung des Kommunalbonus. 1. Bürgermeister Sammüller erkundigt sich, warum der ehemals mittlere Standort für ein Windrad nicht verwendet wird. Herr Schweyer erklärt, dass der Standort durch die Luftfahrtbehörden nicht freigegeben wurde. Marktrat Promberger möchte wissen, ob auch eine Direktvermarktung des erzeugten Stromes möglich wäre. Herr Schweyer bejaht dies. Die Firma Ostwind ist überwiegend im Bereich der Direktvermarktung tätig, aber zum Start der Anlagen ist eine Inanspruchnahme der EEG Förderung sinnvoller, da nicht sofort die angebotenen Strommengen geliefert werden müssen. Markträtin Kirchdorfer interessiert sich für die Lärmgeräusche der Rotoren die in Haugenried und Viergstetten auftreten. Herr Schweyer erörtert, dass eine genaue Aussage zu dem Schalllärm nicht getroffen werden kann, aber bei den gegebenen Abständen, werden die Nachtgrenzwerte nicht überschritten. Ein Schallgutachten soll dazu erstellt werden. In den Nachtstunden laufen die Windräder in einem reduzierten Schalmodus. Markträtin Schmaus fragt, wo wie Grenzwerte liegen. Herr Schweyer antwortet, dass die Grenzwerte unter anderem vom Flächennutzungsplan abhängig sind und müssen im Einzelnen geprüft werden. Als Beispiel: In Kurgebieten darf der Schallärm 30 dB nicht überschreiten. Marktrat Dr. Sieber erkundigt sich nach der Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung. Herr Schweyer unterrichtet, dass die Vermarktung über die BERR EG aus Regenburg erfolgt. An der Genossenschaft können sich die Bürger beteiligen und einen günstigen Stromtarif erhalten. 1. Bürgermeister Sammüller möchte wissen, wo die Einspeisung ins Netz geplant ist und ob man sich daran anschließen kann, z.B. beim Bau einer Flächenphotovoltaikanlage. Dazu erklärt Herr Schweyer, dass das noch nicht feststeht, er aber davon ausgeht, dass der Netzverknüpfungspunkt im Bereich Süd/Südwesten verwirklicht wird. Die Einspeisekapazität kann nur für das Volumen der Windräder gestellt werden evtl. kann man die Trasse mit nutzen. BESCHLUSS: Zur Kenntnis genommen Einstellung des Bauleitplanverfahrens „Tannenäcker” Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Tannenäcker“ und die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich (Errichtung eines Gewerbegebietes) wird eingestellt. Dieser Beschluss wird zur Information der Bürger bekannt gegeben und an die Fachstellen weitergegeben. BESCHLUSS: Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Tannenäcker“ und die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich (Errichtung eines Gewerbegebietes) wird eingestellt. Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 Persönlich beteiligt 0 Erhöhung der Verpflegungspauschale der örtlichen Feuerwehren Erhöhung der Verpflegungspauschale der örtlichen Feuerwehren (Leistungsnachweise mit Prüfungen). Die aktuelle Verpflegungspauschale des Marktes Nittendorf soll von 10,00 € auf 12,00 € pro Person erhöht werden. Zur Abrechnung muss eine Teilnehmerliste erstellt werden. BESCHLUSS: Der Markt Nittendorf beschließt die Erhöhung der Verpflegungspauschale der örtlichen Feuerwehren von 10,00 € pro Person auf 12,00 € pro Person (Teilnehmer, Ausbilder, Feuerwehrführungskräfte, Honoratioren der teilnehmenden Gemeinden). Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 Persönlich beteiligt 0 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Prüfung der Bedingungen einer Mitgliedschaft des Marktes Nittendorf beim Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Prüfung der Bedingungen einer Mitgliedschaft des Marktes Nittendorf beim Zweckverband thermische Klärschlammverwertung Schwandorf. 1. Bürgermeister Sammüller informiert, dass Kontakt mit dem Zweckverband thermische Klärschlammverwertung Schwandorf und mit dem Bayernwerk aufgenommen wurde. Von Seiten des ZKS ist eine Überprüfung des Klärschlammes auf Glühverluste nötig, um den Brennwertgehalt zu bestimmen. Das Bayernwerk hat sich beworben den Klärschlamm als alternativen Brennstoff in Kohlekraftwerken zu entsorgen. Die Pressung erfolgt mit mobilen Anlagen. Eine Aufnahme ist jederzeit möglich. Auf dieseWeise gäbe es zukünftig keine Probleme mehr bei der Entsorgung des Klärschlammes. Man sollte dabei aber nicht außer Acht lassen, dass Landwirte weiterhin den Klärschlamm für die Zuführung von Nährstoffen für die Felder benötigen und beide Kläranlagen bereits mit Phosphatfällungsanlagen versehen sind. BESCHLUSS: Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf Kontakt aufzunehmen und Informationen über den zeitlichen Ablauf und die geforderten Bedingungen einzuholen, die eine Mitgliedschaft vom Markt Nittendorf im Zweckverband thermische Klärschlammverwertung Schwandorf ermöglichen. Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 Persönlich beteiligt 0 Antrag auf Errichtung eines absoluten Halteverbots mit Ausnahme von Einsatzkräften der Feuerwehr am Grünstreifen beim Feuerwehrhaus Thumhausen in der Haugenrieder Straße 22 in 93152 Nittendorf, Gemarkung Eichhofen Antrag auf Errichtung eines absoluten Halteverbots mit Ausnahme von Einsatzkräften der Feuerwehr am Grünstreifen beim Feuerwehrhaus Thumhausen in der Haugenrieder Straße 22 in 93152 Nittendorf, Gemarkung Eichhofen. Der Antrag lautet wie folgt: „Am Gerätehaus Thumhausen gibt es keinerlei Parkplätze für die Einsatzkräfte. Das werden wir wohl auch nicht so einfach ändern können. Jedoch benötigen wir zumindest den Grünstreifen direkt neben der Einfahrt zum Gerätehaus. Dort können 3-4 PKW parken. Leider scheint sich diesen Grünstreifen nun ein Anhänger-Besitzer zum Dauerparkplatz gemacht zu haben. Das ist für uns zum einen zwecks Parkplatz, zum andern beim Herausfahren und wieder Einparken des Feuerwehrautos ein Problem. Wäre es daher möglich den Grünstreifen mit einem Schild "Parken nur für Einsatzkräfte" auszustatten?“ Unterhalb des Verkehrszeichens 283 „Absolutes Haltverbot“ soll ein Hinweisschild mit der Aufschrift „für Einsatzkräfte der Feuerwehr frei“ angebracht werden. Marktrat Ferstl weist darauf hin, dass die beantragte Beschilderung so keineWirkung entfaltet, sich nur auf die Straße und nicht den Grünstreifen auswirkt, dazu muss ein weiteres Zeichen 1060-31 angebracht werden, sowie das Zusatzschild Einsatzkräfte Feuerwehr Frei. BESCHLUSS: DemAntrag auf Errichtung eines absoluten Halteverbots mit Ausnahme von Einsatzkräften der Feuerwehr am Grünstreifen beim Feuerwehrhaus Thumhausen in der Haugenrieder Straße 22 in 93152 Nittendorf, Gemarkung Eichhofen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Bauhof wird beauftragt, die Beschilderung umzusetzen. Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 Persönlich beteiligt 0 Gestaltung der Weihnachtsbeleuchtung in Verbindung mit Energiesparen 1. Bürgermeister Sammüller schlägt vor den Christbaum am Marktplatz mit LED Lampen zu bestücken und nur im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 08.00Uhr und 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu beleuchten. Die Sterne sollen nur am Marktplatz angebracht werden, eine Abschaltung mit Zeitschaltuhr ist hier nicht möglich. Die Weihnachtsbäume in den jeweiligen Ortsteilen sollen ebenfalls mit LED Lampen und einer Zeitschaltung versehen werden. Auch schlägt er vor, den Adventsmarkt nur drei Tage durchzuführen. BESCHLUSS: Der Markt Nittendorf beschließt die Weihnachtsbeleuchtung am Rathaus sowie denWeihnachtsbaum am Markplatz und dieWeihnachtsbäume in den jeweiligen Ortsteilen täglich von 06.00Uhr - 08.00Uhr und von 16.00Uhr – 22.00Uhr leuchten zu lassen. Die Leuchtmittel werden zur Reduzierung des Strombedarfes auf LED Technik umgerüstet. Des Weiteren findet der Weihnachtsmarkt 2022 an 3 Tagen statt. Von weiterer Beleuchtung wird aus Energiespargründen abgesehen. Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 Persönlich beteiligt 0 Auszug aus der Marktratssitzung am 18.10.2022 Standesamtliche Nachrichten EHESCHLIESSUNG 22.10.2022, Erika Krause und Herbert Letz, wohnhaft in Nittendorf, Ortsteil Loch Standesamtliche Bekanntmachungen werden nur veröffentlicht, sofern eine entsprechende Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vorliegt.

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