DEZEMBER 2021 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 25 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen des Marktes Nittendorf“ und verantwortlich für deren Inhalt: Markt Nittendorf, 1. Bürgermeister Helmut Sammüller, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, Tel. 09404/642–0 Liebe Bürgerinnen und Bürger, unsere Bauhofmitarbeiter sind bemüht, die Gemeindestraßen so schnell wie möglich zu räumen und gegebenenfalls auch zu streuen. Dies geschieht aufgrund eines genau festgelegten Räum- und Streuplanes. In diesem ist unter anderem die Reihenfolge der zu räumenden Straßen nach der Dringlichkeit festgelegt.Wir bitten umVerständnis, dass nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt werden können. Um einen reibungslosenWinterdienst zu ermöglichen, sollte der Weg für die Räumfahrzeuge frei sein. Bitte achten Sie darauf, dass Pkws möglichst auf dem eigenen Grundstück und nicht auf dem Gehweg oder der Straße parken. Die Marktgemeinde bittet insbesondere darum, nicht beidseitig oder am Ende von Sackgassen sowie in Wendehammern zu parken. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Helmut Sammüller 1. Bürgermeister Winterdienst Gemäß § 9 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen imWinter, haben die Vorder- und Hinterleger die Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten. Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsflächen an Werktagen ab 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 08.00 Uhr von Schnee, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt) nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Räum- und Streupflicht der Gehbahnen imWinter Es handelt sich um eine Vollzeitbeschäftigung auf unbestimmte Zeit, bei der alle Tätigkeiten zum Erhalt und der Pflege im Bereich der Liegenschaften der Mittelschule Undorf, des Kulturzentrums mit Feuerwehr in Undorf und im Umfeld an Gemeindestraßen,Wegen und Plätzen erledigt werden müssen. In den Wintermonaten ist der Winterdienst mit Räum- und Streuarbeiten durchzuführen. Die Bereitschaft, anWochenenden und insbesondere für denWinterdienst auch abends und nachts zu arbeiten, wird vorausgesetzt. Wir denken an eine Mitarbeiterin, einen Mitarbeiter mit handwerklichem Geschick im Bau-/ Metalloder Elektrohandwerk. Die Ausbildung zum Kraftfahrer bzw. der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt. Wir bieten einen unbefristeten Arbeitsplatz nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Vergütung richtet sich nach den Eingruppierungsregelungen aus der Anlage zum TVöD. Daneben werden die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen gewährt. Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse) richten Sie bitte bis spätestens 20.12.2021 an den Markt Nittendorf, Hauptamt, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf Telefonische Auskünfte erteilt Hr. Bachl unter der Telefonnummer 09404/642 – 101. DER MARKT NITTENDORF SUCHT ZUM NÄCHSTMÖGLICHEN ZEITPUNKT EINE/EINEN Beschäftigten (m/w/d) im Hausmeisterdienst
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