Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf
SenioRen unD MenSCHen MiT BeHinDeRung 36 August 2021 Mitteilungsblatt Markt Nittendorf 11.08.21: august- Wanderung Wann & Wo? Mit Günther Spaeth tref- " fen wir uns um 10:00 Uhr am Parkplatz Nittendorf oberhalb Baudi. Wir fahren gemeinsam zum Parkplatz Schönhofen am Sportplatz, von da aus wandern wir nach Viehhausen. Zum Mit- tagessen kehren wir im Gasthaus Schwindl ein. Danach geht es zurück nach Nitten- dorf und lassen den Tag gemütlich in einem Café ausklingen. Bei Bedarf bitte Walkingstöcke mitneh- men! Anmeldung bei Hiltrud Kirchdorfer, Telefon 09404/642-204, Mobil: 0151 10913600 oder E-Mail: hiltrud.kirchdorfer@nittendorf.de Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen, wenn sie den Weg zur Arbeit oder zur Ausbildung nur mit dem Auto zurücklegen können. Die sogenannte Kfz-Hilfe wurde nun vom " Gesetzgeber mit Wirkung zum 10.Juni 2021 auf maximal 22000 Euro angehoben. Die Kfz-Hilfe soll die Teilhabe am Arbeitsleben sicherstellen. Die Agentur für Arbeit, die gesetz- liche Rentenversicherung oder die Unfallversi- cherung zahlen sie als Teil der beruflichen Reha. Der Zuschuss wird für 3 Zwecke gewährt: für den Kauf eines Autos " für den behindertengerechten Umbau oder " die Zusatzausstattung eines Kraftfahrzeugs für den Erwerb des Führerscheins " Die Träger sind sehr restriktiv, denn sie prüfen genau den Einzelfall, und da wird geschaut, wie schwer der/die Antragsteller/in beeinträchtigt ist, und es wird auch eine Günstigerprüfung durchgeführt. Voraussetzungen Welche Bedingungen sind zu erfüllen? Die Ver- sicherten müssen nicht nur vorübergehend aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf das Auto angewiesen sein, sondern dauerhaft. Ihnen kann nicht zugemutet werden, zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit einer Mit- fahrgelegenheit oder einem Werkbus zur Arbeit oder zum Ausbildungsplatz zu gelangen. Die Günstigerprüfung zeigt, ob der Weg nicht mit einem Fahrdienst zurückgelegt werden könnte. Außerdem müssen die Betroffenen mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten und ihr Fahrzeug selbst führen oder von einer dritten Person gefahren werden. Erst dann kommt die Kfz-Hilfe infrage. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vom " Zweck ab. Auch die Höhe des Nettoeinkommens bestimmt, wie viel Zuschuss die Träger zahlen. Für jedes Familienmitglied, für das Unterhalt geleistet wird, werden derzeit 395 Euro vom netto abgezogen. Wer über 2470 Euro oder mehr verfügt, erhält keinen Zuschuss. Neu-oder Gebrauchtwagen? Beim Kauf " eines Neuwagens müssen sich dessen Größe und Ausstattung nach den Anforderungen rich- ten, die sich aus der Behinderung ergeben. Bei einem Gebrauchtwagen muss der Wert noch mindestens 50% des Neufahrzeugs betragen. Wer auf eine Zusatzausstattung, wie eine Lenk- hilfe oder spezielle Sitze, angewiesen ist, bekommt die Kosten in voller Höhe erstattet- unabhängig vom Einkommen. Einbau und Reparatur werden berücksichtigt. Wichtig ist: Vor dem Autokauf zuerst die Kfz-Hilfe bean- tragen. Denn ohne vorherige Kostenzusage besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme. Zuschuss endlich angepasst Die Kfz-Hilfe wurde vor 30 Jahren das letzte Mal erhöht. Jetzt hat der Gesetzgeber den Bemessungsbetrag auf maximal 22000 Euro auf den Kauf eines Autos angehoben. Der Zuschuss wurde damit an die derzeitigen Preise für ein Fahrzeug der unteren Mittel- klasse angepasst. Die Preise sind seit 1987 erheblich gestiegen, und der alte Zuschuss reichte bei Weitem nicht mehr aus. Mancher Autohersteller gewährt Menschen mit Behinderung einen Rabatt auf den Listen- preis eines neuen Autos. Der Wagen muss in der Regel auf die Person mit der Behinderung zugelassen sein. Allerdings handelt es sich dabei nur um eine Empfehlung des Herstellers an die HändlerInnen. Der Rabatt ist weder ver- bindlich geregelt noch gibt es einen Rechtsan- spruch. Ihn mit anderen Aktionspreisen zu kombinieren, ist nicht möglich. Deshalb sollten AutokäuferInnen immer genau rechnen: Lohnt es sich den Behindertenrabatt zu nutzen, oder ist der Aktionspreis günstiger? Am Ende zählt das Verhandlungsgeschick im Autohaus, um einen guten Preis zu erzielen. Entnommen mit freundlicher Genehmigung aus der VdK Zeitung Juli/August 2021 Ludwig Haas, Ihr Beauftragter für Menschen mit Behinderung im Markt Nittendorf KFz-Hilfe für Behinderte wird verbessert aNzEigE
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