Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

– VIII – Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen des Marktes Nittendorf – November 2020 IMPRESSUM Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen des Marktes Nittendorf“ und verantwortlich für deren Inhalt: Markt Nittendorf, 1. Bürgermeister Helmut Sammüller, Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf, Tel. 09404/642–0 Auf Grund der Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammen- arbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Labertal folgende Haushaltssat- zung: § 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.004.030 € im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.316.580 € ab. § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. § 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festge- setzt. § 4 (1) Betriebskostenumlage Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben. (2) Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausga- ben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 € festgesetzt. § 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft. Nittendorf, 18.09.2020 Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Labertal Sammüller 1. Verbandsvorsitzender Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß § 4 BekV für die Dauer ihrer Gültigkeit in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Einsicht- nahme bereit Art. 65 Abs. 3 GO). Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Labertal für das Haushaltsjahr 2020 Der Marktrat hat in seiner Sitzung vom 15.09.2020 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Dachgred“ erneut auszulegen. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung wird nun u.a. die Anzahl der mögli- chen Wohneinheiten beschränkt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes bleibt erhalten. Er bezieht sich auf die Grundstücke in folgendem Gebiet: - Teile Rödlbergstr. (Hausnummern 26, 28, 30, 32, 34) - Rachelstr. - Osserstr. - Lusenstr. - Arberstr. - Teile Dachgred (Hausnummern 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29, 31, 31a, 33, 35, 37, 39, 41) Die Planung kann vom 09.11.2020 bis zum 24.11.2020 im Rathaus Nitten- dorf, Am Marktplatz 3, Zimmer-Nr. 15, zu den allgemeinen Öffnungszeiten, oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Auf Wunsch werden die Planungen erläutert. Gleichzeitig können Äußerun- gen oder Einwände innerhalb der Frist abgegeben werden. Nicht fristge- rechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleit- planung unberücksichtigt bleiben. Nittendorf, 30.09.2020 Sammüller 1. Bürgermeister Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „2. Änderung des Bebauungsplanes Westlich der Dachgred“ Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

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