Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf
– VI – Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen des Marktes Nittendorf – November 2020 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Parkplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 803/5, Gemarkung Nittendorf, Nähe Bernsteinstraße Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Bauausschusssitzung behandelt und vertagt. Laut Aussage des Landratsamtes kann dem Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Dem Antrag auf Vorbescheid „Bau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Parkplätzen“ auf der Fl.Nr. 803/5, Gemarkung Nittendorf, wird das gemeind- liche Einvernehmen erteilt. Ver- und Entsorgungsleitungen, Bordsteinabsen- kungen und der Versetzen von Straßenlampen gehen zu Lasten des Antrags- stellers. Pro Wohneinheit müssen zwei Stellplätze errichtet werden. Auf der Zufahrtsstraße erfolgt kein gemeindlicher Winterdienst. Die Zufahrt wird nicht staubfrei hergestellt. Die Mülltonnen sind zur Bernsteinstr. zu bringen. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Interessensbekundung am eCarsharing der KERL eG im Markt Nittendorf Das Auto würde auf dem Stellplatz am Rathaus / Polizei stehen. Für eine Dauer von 3 Jahren hat der Markt Nittendorf pro Monat 300 € Unkostenbe- teiligung zu tragen. Die Kontrolle des PKWs (Prüfung Führerschein, Schnee- räumen am Stellplatz oder Reinigung des PKWs) läge bei der Gemeinde. Beschluss : Der Markt Nittendorf nimmt am eCarsharing – Programm der KERL eG zu den vorgenannten Konditionen teil. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Beteiligung des Marktes Nittendorfs an der Bauleitplanung "Maisthaler Feld" der Gemeinde Wolfsegg Die Gemeinde Wolfsegg plant die Ausweisung eines Wohngebietes. Beschluss: Der Markt Nittendorf erhebt gegen die Bauleitplanung „Maisthaler Feld“ der Gemeinde Wolfsegg keine Einwände. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Aufstellen eines Bebauungsplanes am Goldberg (links der Goldbergstraße auf Fl.Nr. 138/2, Gem. Etterzhausen) Der Markt Nittendorf hat der damaligen Bauvoranfrage der Eigentümerin sein Einvernehmen erteilt, das Landratsamt wünscht jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Es besteht öffentliches Interesse an der Planung, der Markt Nittendorf will die Erschließung der Oberlieger mit dem Ausbau der Goldbergstraße durch- führen und benötigt hierfür eine Teilfläche des Grundstücks. Das Verfahren kann im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Heute soll lediglich der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Unterlagen zur Auslegung des Bebauungsplans werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt. Die Straße müsse laut Marktrat Sterr in das Eigentum des Marktes überge- hen, weshalb er auf eine vertragliche Regelung mit der derzeitigen Eigentü- merin des Grundstücks pocht. Zudem sollte vorab geklärt werden, dass die Kosten für den Bebauungsplan zwischen dem Markt und der Eigentümerin aufgeteilt werden. Beschluss: Der Markt Nittendorf beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes auf der Fl.Nr. 138/2, Gemarkung Etterzhausen, Lage: entlang der Goldberg- straße, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Vorab muss ver- traglich eine Kostenaufteilung für das Bauleitplanverfahren geregelt werden und es muss sichergestellt werden, dass nach erfolgter Planung der Stra- ßengrund in das Eigentum des Marktes übergeht. Mehrheitlich beschlossen Ja 16 Nein 1 Anwesend 17 Antrag auf Errichtung eines Steges über die Schwarze Laber (Schönhofen, Nähe Sportplatz) Erster Bürgermeister Sammüller informiert, dass der Tagesordnungspunkt falsch formuliert wurde: es handle sich nicht um den Bauantrag, sondern lediglich um die Tatsache, dass der Markt Nittendorf für die Baumaßnahme Fördergelder erhalte. Über das Leader-Verfahren können die Gesamtkosten in Höhe von 339.031 € brutto mit ca. 143.00 € bezuschusst werden. Beschluss: Das LEADER-Projekt "Aufwertung der touristischen Infrastruktur im Freizeit- und Erholungsgebiet Schönhofen" wird gemäß der vorgelegten Planung und aktuellen Kostenermittlung mit Gesamtkosten in Höhe von 339.031 € brutto befürwortet. Die Finanzierung wird vom Markt Nittendorf als Projektträger getragen. Dem Förderantrag wird das Einvernehmen erteilt und eine LEADER-Förde- rung über die LAG Regionalentwicklung Landkreis Regensburg e.V. am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg-Neumarkt beantragt. Der Markt Nittendorf stellt sicher, dass die Nutzung bzw. der Unterhalt und Betrieb des LEADER-Projekts "Aufwertung der touristischen Infrastruktur im Freizeit- und Erholungsgebiet Schönhofen" während der festgesetzten Zweckbindungsfrist gewährleistet wird und anfallende Kosten vom Projekt- träger übernommen werden. Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 196.581 € für den Eigenanteil des Marktes Nittendorf werden im Falle einer Bewilligung der LEADER-För- derung vom Markt Nittendorf zur Verfügung gestellt." Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Anträge, Anfragen, Informationen Der Wasserzweckverband Alling-Bergmatting trat an Markträtin Kirchdorfer mit folgender Bitte heran: die Feuerwehren sollen im betroffenen Marktbe- reich (Ortsteile Eichhofen, Schönhofen und Haugenried) bei Übungen mit Wasserentnahme vorab den Wasserzweckverband informieren, da man ansonsten einen Druckabfall registriere, aber keine Ursache erkennen könne. Erster Bürgermeister Sammüller werde dies an die Verwaltung, bzw. Feuer- wehren weitergeben. Marktrat Bawidamann Johannes bittet zu überprüfen, ob entlang der Eichho- fener Straße auf Höhe Richtung „Am Kollergang“ (ehemalige Zeche) die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt werden könne. Marktrat Ferstl informiert, dass die Polizei entlang der Anton-Keffer-Straße Richtung Marienstraße eine Verkehrsmessung für die Dauer einer Woche durchgeführt hat. Diese hat ergeben, dass rund 91 % der Verkehrsteilneh- mer die erlaubten 30 km/h überschreiten.
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